piwik no script img

Abstimmung zur LandesverfassungHessen schafft die Todesstrafe ab

Neben den Landtagswahlen haben die Hessen auch über die Reform der Verfassung des Landes abgestimmt. Fast 17 Prozent wollen die Todesstrafe nicht daraus tilgen.

Hessens Landesverfassung wurde 1946 per Volksabstimmung beschlossen Foto: dpa

Wiesbaden dpa | Die große Mehrheit der hessischen Wähler hat für eine Reform der Landesverfassung gestimmt. Alle 15 Änderungsvorschläge seien nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis angenommen worden, teilte der Landeswahlleiter am Donnerstag in Wiesbaden mit. Unter anderem soll künftig die Todesstrafe nicht mehr Teil der Verfassung sein. Der Passus war ohnehin ungültig, weil das Grundgesetz die Todesstrafe ausschließt. Bei der Aufhebung der Todesstrafe stimmten 83,2 Prozent mit Ja und 16,8 Prozent mit Nein.

Die Wähler konnten den einzelnen Punkten zustimmen und andere ablehnen sowie die Reform als Ganzes zurückweisen oder annehmen. Eine große Mehrheit stimmte unter anderem zu, Infrastruktur und Nachhaltigkeit sowie das Ehrenamt, Kultur und Sport zu fördern. Außerdem sprachen sich die Wähler dafür aus, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowie Kinderrechte in der Verfassung zu stärken.

Auch 18-Jährige sollen sich künftig für ein Landtagsmandat aufstellen lassen können. Das Bekenntnis zu Europa soll in die Landesverfassung aufgenommen und die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide abgebaut werden.

Die hessische Verfassung war Ende 1946 per Volksabstimmung beschlossen worden – vor dem Grundgesetz von 1949. Die Reform tritt allerdings erst in Kraft, wenn sie am 16. November 2018 durch den Landeswahlausschuss bestätigt wurde. Die rund 4,4 Millionen Wahlberechtigten durften am Sonntag über die Verfassungsreform sowie den Landtag abstimmen.

40.000 mal Danke!

40.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Was uns besonders macht? Sie, unsere Leser*innen. Sie wissen: Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Wir suchen auch weiterhin Unterstützung: suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus – schon mit 5 Euro im Monat! Jetzt unterstützen

Mehr zum Thema

5 Kommentare

 / 
  • Wirklich relevant ist jedoch der Artikel 64. Bislang:



    "Hessen ist ein Glied der deutschen Republik."

    Den neuen Text finden Sie hier:



    wahlen.hessen.de/l...-und-ergänzung-des

    Meiner Meinung nach hätte der alte Text ausgereicht, evtl. ergänzt/ spezifiziert um/durch den Begriff "Bundesrepublik Deutschland".



    Die neue Formulierung gibt (in der Verfassung eines Teilstaats!) Souveränität der BRD ab - unnötig und das falsche Zeichen. Man kann die EU nur dann demokratisieren, wenn der Ausstieg eine theoretische Alternative bleibt. Das wird hier unmöglich gemacht. Dumm!

  • Aha!



    16,8 Prozent sind gegen das Grundgesetz! Integrationsunwillig, nicht konform mit unserer Wertegemeinschaft!

    Sofort ausbürgern und abschieben!

    • @kritikderkritikderkritik:

      Ich bin sogar dafür, daß Hessen wieder aufgelöst wird und das Herzogtum Nassau an den katholischen Prätendenten, den Großherzog von Luxemburg, ausgehändigt wird! Da sehen Sie mal!

  • Ich bin einer von denen, die gegen die Abschaffung gestimmt haben. Weil es ein bizarrer, wirkungsloser Anachronismus ist, und ich für die Bewahrung solcher bin - sofern sie in ihrer tatsächlichen Wirkung harmlos sind.

    Dieser ganze Staatsziele-Murks hingegen... das wird noch ein teurer Blödsinn.

  • War doch sowieso durch die Bundesverfassung nicht mehr gültig.