Abstimmung im Bundesrat: Steuererleichterungen fallen durch
Die Länderkammer hat sich überraschend gegen die Pläne von Union und FDP ausgesprochen. Ein Vorgeschmack auf die bevorstehende Steuerdebatte nach der Sommerpause.
BERLIN afp/dpa/epd | Eigentlich war es anders angekündigt – doch dann haben sich die Bundesländer am Freitag überraschend gegen das Gesetz der schwarz-gelben Bundesregierung zur Steuervereinfachung entschieden. Das zustimmungspflichtige Gesetz fand bei der Abstimmung in der Länderkammer nicht die erforderliche Mehrheit – trotz neuer Zusagen des Bundes. Unter anderem liegt damit ein höherer Arbeitnehmer-Pauschbetrag auf Eis.
Das im Februar von der schwarz-gelben Koalition verabschiedete Gesetz sieht unter anderem vor, dass die Einkommensteuererklärung auf Wunsch nur noch alle zwei Jahre angefertigt werden muss. Außerdem soll der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 auf 1000 Euro angehoben werden, was eine Steuerentlastung von maximal 36 Euro im Jahr bringt. Auch Kosten der Kinderbetreuung sollen einfacher geltend gemachten werden können und Einkommensüberprüfungen bei volljährigen Kindern bei die Gewährung von Kindergeld und Kinderbreibetragen entfallen. Darüber hinaus sollen etliche Regelungen des Steuerrechts für Unternehmen vereinfacht und damit Bürokratielasten abgebaut werden.
Nach der gescheiterten Abstimmung im Bundesrat kritisiert Niedersachsen das Verhalten der SPD regierten Länder. "Die Blockadehaltung der SPD schadet den Menschen und lässt sie im ungewissen über ihre künftige finanzielle Situation", sagte Wirtschaftsminister Jörg Bode (FDP). "Ich kritisiere dieses Verhalten ausdrücklich, da es meiner Meinung nach weniger der Sache als dem Prinzip geschuldet ist."
Der Bundesrat debattierte auch über die Arbeitsmarktreform, die nach der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Die mit Milliardenkürzungen verbundene Reform stieß auf heftige Kritik aus den Ländern. Über Parteigrenzen hinweg bemängelten die Arbeitsminister insbesondere die geplanten Einsparungen beim Existenzgründerzuschuss von über einer Milliarde Euro pro Jahr. Mit dem Zuschuss werden Arbeitslose gefördert, die sich selbstständig machen wollen. Insgesamt sollen bis 2014 rund 40 Prozent der Ausgaben für die Eingliederung von Arbeitslosen eingespart werden.
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