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Abschussfreigabe nicht nötig

Betr.: „Vergrämte Schwäne“, taz hamburg v. 15. 7.

Der gezeigte Schwan ist sicherlich nicht vom „schießwütigen Senat“ betroffen, schließlich handelt es sich dabei nicht um einen Höcker-, sondern um einen Singschwan. Des Weiteren muss ich der Redakteurin leider widersprechen und berichten, dass Schwäne durchaus in der Lage sind, ein Rapsfeld zu zerstören. So habe ich während des letzten Jahres Zugvögel in Niedersachsen statistisch erfasst und dabei auch mehrmals mehr oder weniger zerstörte Felder beobachtet. In Niedersachsen gibt es dafür allerdings das Angebot des Vertragsnaturschutz, das den Bauern Ausgleichszahlungen zahlt, sofern diese Schwäne und Gänse auf ihren Feldern dulden. Eine Abschussfreigabe wäre durch eine solche Regelung auch in Hamburg nicht nötig. Claas Wilke

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