Abschiebung: Mit falschen Papieren in den Tod
Slawik C., der sich in Abschiebehaft das Leben nahm, hätte dort nicht sitzen dürfen. Die Harburger Ausländerbehörde hatte falsche Papiere beschafft.
Die Umstände des Todes des 58-jährigen Armeniers Slawik C., der sich am 2. Juli in der Abschiebehaft mit einem Elektrokabel erhängte, beschäftigt derzeit den Landkreis Harburg. Nach taz-Informationen deutet vieles darauf hin, dass Slawik C. mit falschen Passersatzpapieren abgeschoben werden sollte - und die Ausländerbehörde des Landkreises Harburg dies wusste.
Laut Friedrich Goldschmidt, Ordnungs-Dezernent des Landkreises, hat die Ausländerbehörde zweimal versucht, armenische Passersatzpapiere für C. zu beschaffen, der 1999 mit seiner Familie aus Aserbaidschan geflohen war. Aus Aserbaidschan waren jedoch keine Papiere zu bekommen. Die Ausländerbehörde versuchte es darum zunächst über das niedersächsische Landeskriminalamt, das Bundeskriminalamt und Interpol in Armenien. Dieser Versuch sei jedoch fehlgeschlagen, sagt Goldschmidt. Das Ergebnis sei gewesen: "Es gibt eine Person mit diesem Namen, aber mit anderem Geburtsdatum." Die Bildbearbeitungsstelle des BKA hatte Alarm geschlagen und die Ausländerbehörde darüber informiert, dass das Bild des Mannes, der in Eriwan unter demselben Namen polizeilich registriert war, unmöglich das von Slawik C. sein könne.
Doch die Harburger Ausländerbehörde ließ nicht locker. Beim zweiten Anlauf kontaktierte sie die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde, Außenstelle Lüneburg, und diese die armenische Botschaft in Berlin. In den Antrag auf Passersatzpapiere wurden nun die tatsächlichen Daten von Slawik C. hineingeschrieben - nur eben nicht der richtige Geburtsort. Die Botschaft stellte die Papiere für den Mann aus, obwohl nichts dafür sprach, dass er jemals armenischer Staatsbürger war. Die Kosten für diese Gefälligkeit beliefen sich auf 150 Euro.
Am 28. Juni begann für die Familie C. ihr letzter gemeinsamer Tag. Herr C. wollte sich wie alle 14 Tage bei der Ausländerbehörde in Winsen/Luhe melden, Frau C. begann mit der Vorbereitung des Essens. Doch der gemeinsame Sohn kehrte diesmal ohne den Vater heim. Herr C. war in der Ausländerbehörde mit Handschellen verhaftet und zum nahe gelegenen Amtsgericht Winsen/Luhe verbracht worden. Dort wurde er der Richterin M. vorgeführt, die auf Antrag der Ausländerbehörde Abschiebehaft verhängte.
Sowohl den Antrag auf Abschiebehaft als den Erlass eines Vorführbefehls "binnen 24 Stunden, notfalls mit Gewalt" hatte die Ausländerbehörde ursprünglich beim Amtsgericht Tostedt gestellt - dieses war eigentlich zuständig, denn Familie C. wohnt in dem Kurörtchen Jesteburg bei Tostedt. "Der Antrag war schlüssig", sagt der Direktor des Tostedter Amtsgerichts, Joachim Pittelkow. Das Gericht sei "auf die Angaben des Landkreises angewiesen".
Der hat inzwischen allerdings zugegeben, einen Fehler gemacht zu haben. Bei den Anträgen an das Gericht "haben wir irrtümlich reingeschrieben, es hätte ein positives Personenfeststellungsverfahren gegeben", sagt der Harburger Ordnungsdezernent Goldschmidt. Es sei eine "theoretische Fragestellung", wie die Richterin entschieden hätte, hätte sie gewusst, dass die Personenfeststellung negativ verlaufen war, aber dennoch wundersamerweise Passersatzpapiere existierten.
Nach Informationen des niedersächsischen Flüchtlingsrats erhielt Slawik C. in der Abschiebehaft Medikamente - offenbar handelte es sich um Beruhigungsmittel. Zwei Tage vor seinem Tod sei er "zu seiner eigenen Sicherheit" in Sicherungsverwahrung genommen worden, wo er sich an den Armen und am Kopf verletzte. Am nächsten Tag bekam Slawik C. Besuch von seiner Familie - da war er wieder in seiner Zelle.
Bei der Vorführung am Amtsgericht Winsen Luhe hatte die Richterin festgestellt, es bestehe "keine Suizidgefahr". Wie sie zu dieser Einschätzung kam, welche Haftprüfung sie durchgeführt, ob ein Amtsarzt oder Psychologe seine Unterschrift hergab - das ist bisher nicht bekannt. Slawik C. hatte keinen Rechtsanwalt, er stand vor Gericht allein.
Ob das Amtsgericht Tostedt anders vorgegangen wäre als das in Winsen/Luhe sei eine Frage, die ihn auch beschäftige, sagt der Tostedter Gerichtsdirektor Pittelkow. Die Verlegung an das Nachbargericht war kein Versehen, dahinter stand eine Strategie. "Das hat man bewusst getan, damit sich die Situation nicht zuspitzt", sagt Georg Krümpelmann, der Sprecher des Landkreises Harburg. Das Gericht wurde offenbar kurzfristig gewechselt, als klar war, das Slawik C. an jenem 28. Juni bei der Ausländerbehörde in Winsen/Luhe auftauchen würde. So ließ er sich geräuschlos festnehmen.
Ursprünglich wollte die Ausländerbehörde Slawik C. offensichtlich zusammen mit seiner Frau abschieben. Man habe "über die Zentrale Aufnahme- und Ausländerbehörde Niedersachsen - Außenstelle Lüneburg - ein armenisches Passersatzpapier für den Betroffenen und seine Frau beantragt", heißt es in dem Antrag auf Abschiebehaft für Slawik C. Vermutlich schlug die Beschaffung von Papieren für die Frau fehl.
Die Witwe hat sich nun einen Anwalt genommen. Sie möchte gegen den Landkreis Harburg Strafanzeige stellen.
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