■ Abschiebung: Haft unzulässig
Frankfurt/Main (dpa) – Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt monierte erneut die umstrittene Abschiebehaft für Ausländer. Das Gericht lehnte die Verlängerung der Abschiebehaft für einen Algerier ab, der schon über sechs Monate in Abschiebehaft verbracht hatte (Az.: 20 W 203/95). Das OLG wandte sich damit grundsätzlich gegen eine zu rasche Anordnung und die lange Dauer der Abschiebehaft für Ausländer. Der Mann war im vergangenen November festgenommen worden, obwohl er sich freiwillig bei der für ihn zuständigen Ausländerbehörde gemeldet hatte. Nach Ansicht der Richter ist die Abschiebehaft nur dann nötig, wenn die Gefahr des „Untertauchens“ bestehe oder die Abschiebung in anderer Weise erheblich behindert werde.
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