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Abschiebung doch anfechtbar

Die suizid-gefährdete Rumänin Marieta-Carmen C. hat doch noch eine Chance, der drohenden Abschiebung zu entgehen (die taz berichtete). Nach eingehender Prüfung kamen Ausländerbehörde und Rechtsanwalt überein, daß sich die 39jährige Mutter eines Kleinkindes ein neues psychologisches Gutachten erstellen lassen kann.

Das Verwaltungsgericht hatte in seinem ablehnenden Bescheid bemängelt, daß das amtsärztliche Attest „oberflächlich, lückenhaft und damit letztendlich unschlüssig“ sei. Deshalb war der Richter der ärztlichen Empfehlung, die Abschiebung aufzuschieben, nicht gefolgt.

Rechtsanwalt Puls erhofft sich von einer neuen Untersuchung, daß ein ausführliches Attest eines renommierten Gutachters vom Gericht anerkannt würde.

Ließe sich das Verwaltungsgericht vom Krankheitsbild der abgelehnten Asylbewerberin überzeugen, könnte die Abschiebung ausgesetzt werden. sim

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