Abgasskandal bei VW: Neue Klage eingereicht
Mit Musterklagen will der Rechtsdienstleister MyRight den Autokonzern zwingen, manipulierte Fahrzeuge zurückzunehmen.
Weitere Musterklagen sollen in den nächsten Tagen bei Gerichten in Berlin und München eingereicht werden. Nach Ansicht der Anwälte sind die für die betroffenen Fahrzeuge ausgestellten technischen EG-Übereinstimmungsbescheinigungen wegen der Abgasmanipulation falsch und damit ungültig. Mit diesen Bescheinigungen werden Fahrzeuge EU-weit zugelassen.
Zudem sei Volkswagen beim Verkauf der Wagen nicht im Besitz der erforderlichen Typengenehmigungen gewesen, da diese durch den Einbau verbotener Abschalteinrichtungen erloschen seien. Die Typengenehmigung werde auch durch die Reparatur der Fahrzeuge nicht wieder gültig. Damit nutzt die Kanzlei einen anderen Hebel als etwa Anwälte, die VW oder Autohändlern in Deutschland Sachmängel oder arglistige Täuschung vorwerfen.
Sollten die Braunschweiger Richter der Argumentation von MyRight folgen, könnten sich weitere Kläger anschließen. Auf diesem Weg könnte VW zur Entschädigung einer größeren Zahl von Kunden gezwungen werden. Damit wäre eine Art Sammelklage erreicht, die es in Verbraucherschutzfragen nach deutschem Recht bisher nicht gibt.
Volkswagen hatte im September 2015 auf Druck der US-Umweltbehörden zugegeben, die Stickoxidwerte von Dieselautos durch eine spezielle Software manipuliert zu haben. Weltweit sind davon rund elf Millionen Fahrzeuge betroffen, allein in Europa sind es rund 8,5 Millionen. Während die Kunden in den USA von VW entschädigt werden, sollen die Käufer in Europa leer ausgehen. Hier argumentiert VW, die in den Fahrzeugen mit dem betroffenen Motor vom Typ EA 189 enthaltene Software stelle keine unzulässige Abschalteinrichtung nach europäischem Recht dar.
MyRight vertritt nach eigenen Angaben bereits mehr als 100.000 VW-Kunden. Die Kläger treten ihre Forderung an den Dienstleister ab, der gegen VW klagt. Im Erfolgsfall streicht MyRight 35 Prozent Provision ein.
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