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Abgas-Skandal bei VolkswagenEx-VW-Chef Winterkorn angeklagt

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig will Martin Winterkorn und weiteren vier Ex-VW-Topmanagern den Prozess machen. Der Vorwurf lautet: schwerer Betrug.

Auf ihn zielt eine Anklage im Nachgang des Diesel-Skandals: Martin Winterkorn Foto: imago-images/ActionPictures

Braunschweig dpa | Im Abgas-Skandal von Volkswagen ist der frühere Konzern-Chef Martin Winterkorn gemeinsam mit vier weiteren Führungskräften unter anderem wegen schweren Betrugs von der Staatsanwaltschaft Braunschweig angeklagt worden.

„Das Landgericht Braunschweig hat die Anklage am Freitag erhalten und wird jetzt die Klage-Zulassung prüfen“, sagte am Montag der zuständige Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe der Nachrichtenagentur dpa. Er sprach von einem wichtigen Zwischenschritt.

Die Klage richtet sich gegen fünf Führungskräfte, die „eine in einer einzigen strafbaren Handlung verwirklichte Mehrzahl von Straftatbeständen“ begangen haben sollen. Dabei gehe es um einen besonders schweren Fall von Betrug sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Winterkorn wird zudem Untreue vorgehalten, weil er nach dem 25. April 2014 nach Kenntnis von rechtswidrigen Manipulationen an Diesel-Motoren diese nicht umgehend bekanntgegeben habe. Der Vorwurf: Der Konzern soll während des Abgas-Skandals zwischen April 2014 und Mai 2015 den weiteren Einbau der sogenannten Abschaltvorrichtungen nicht untersagt haben.

Insgesamt ermittelt die Behörde gegen eine Vielzahl weiterer VW-Mitarbeiter. Dabei geht es um Beschuldigungen im Verfahren wegen Software-Manipulationen beim Stickstoffdioxid-Ausstoß von Diesel-Autos.

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2 Kommentare

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  • ”Ex-VW-Chef Winterkorn angeklagt



    Die Staatsanwaltschaft Braunschweig will Martin Winterkorn und weiteren vier Ex-VW-Topmanagern den Prozess machen.



    Der Vorwurf lautet: schwerer Betrug.

    Ja wie^¿* Schwerer Betrug? § 263 StGB

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



    (2) Der Versuch ist strafbar.



    (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter



    1.gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat,



    2.einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen,



    3.eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,



    4.seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder



    5.einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine Sache von bedeutendem Wert in Brand gesetzt oder durch eine Brandlegung ganz oder teilweise zerstört oder ein Schiff zum Sinken oder Stranden gebracht hat.



    (4) § 243 Abs. 2 sowie die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.



    (5) Mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer den Betrug als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 263 bis 264 oder 267 bis 269 verbunden hat, gewerbsmäßig begeht.

    (6) Das Gericht kann Führungsaufsicht anordnen (§ 68 Abs. 1)

    Na hoffentlich

    • @Lowandorder:

      Nun wird sich’s zeigen.



      Ob de Vollpfostenjurist Matthias Wissmann - & his ugly dreist DeutschlandAG-Friends!



      Ganze Arbeit by Lobby&lie-ing Brüssel



      Geleistet haben. Newahr.



      Normal - Schonn. Liggers.

      unterm——geb mal den Ol Cato -



      “Deutsches Autokartell



      Schon wieder Diesel-Schummel



      BMW, Daimler und VW haben sich nach Erkenntnissen der EU-Wettbewerbshüter zu Technologien der Abgasreinigung abgesprochen. Das war illegal.“ & tazis noch im voll-Lenor -



      Weichspülergang! Nich to glöben!



      www.taz.de/!5585958/



      & Däh! L&O 5. April 21: 21 - Schnaps &



      Winterkorn!;)



      & Däh!



      “… —-das Ganze wird/ist via Lobbying Brüssel. Noch brutalstmöglich flankiert

      &

      Das geht so. Gespräch mit einem zuarbeitenden RA - erst bei Dieselgeschädigten - & aktuell für Audi!

      “Höma - die haben doch via die taube Nuß Wissmann - die zugehörigen EU-Richlinien via Lobbying genauso gefingert - daß jedenfalls für die Verantwortlichen bei Aufkippen - wa!

      Nicht die Tatbestandsvorausetzungen für Betrug gemäß § 263 StGB vorliegen!“

      “Sicher. Klar - genau auf der Linie gehen die hier dabei vor!“

      kurz - So geht das.“

      Eben. Na Mahlzeit 🥘

      —-& als Schlagobers - BS & KdF-Wagen!



      Was eine feine rememerStory.



      BS - Naturalisierte (endlich geglückt) RegRat



      Den Föhrer & Dess Lieblingsspielzeug:



      “Der als Volkswagen im Wortsinne geplante KdF-Wagen – nach damaliger Schreibung auch: KdF.-Wagen – war eines der wichtigsten Projekte der NS-Organisation „Kraft durch Freude“ (KdF). Das Automobil sollte mit 990 Reichsmark für jedermann erschwinglich sein. Als Urheber des VW-Käfer-Vorläufers gilt Ferdinand Porsche. Seine Konstruktion basierte maßgeblich auf Entwürfen des von Hans Ledwinka konstruierten Tatra V 570 sowie des österreichischen Autokonstrukteurs Béla Barényi.“



      & Däh!



      “Martin Winterkorn * 24. Mai 1947 in Leonberg - vom 1. Januar 2007 bis zum 23. September 2015 Vorstandsvorsitzender der Volkswagen AG und vom 25. November 2009 bis zum 31. Oktober 2015 bei der Porsche Automobil Holding SE.…

      Soll mal reichen