■ AUSLÄNDERGESETZ: Wichtige Änderung
Berlin. Das zum 1.1.91 in Kraft getretene Ausländergesetz enthält eine wichtige Änderung für ausländische Eltern und ihre Kinder. Denn jetzt brauchen alle Ausländer unter 16 Jahren, die nicht Staatsangehörige der Türkei, Jugoslawiens, Marokkos, Tunesiens, der EG-Länder oder von EFTA-Staaten sind, eine Aufenthaltsgenehmigung. Grundsätzlich haben sie bis zum 31.12.91 Zeit, diese zu beantragen. Die Ausländerbeauftragte rät, sich diese Genehmigung einzuholen, bevor sie Deutschland zu Urlaubs- oder Besuchszwecken verlassen. Andernfalls könnte eine Wiedereinreise verhindert werden.
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