: AStA freigesprochen
Bremen (taz) - Zwei ehemalige Mitglieder des AStA der Universität Bremen wurden gestern von dem Vorwurf freigesprochen, Anfang 1985 mit einer Erklärung zum Hungerstreik der RAF–Gefangenen den Staat verunglimpft zu haben. Amtsrichter Hoffmann schlug damit ein Paragraph 90 a– Verfahren nieder, das ursprünglich von der Bundesanwaltschaft angestrengt worden war. Unter anderem hatte es damals in der Erklärung geheißen: „Isolationshaft ist Folter, weil es der durchgreifendste und psychologisch durchorganisierteste Entzug von lebensnotwendigen Orientierungsmöglichkeiten ist und weil diese kombiniert ist mit physischer Gewalt.“ Amtsrichter Hoffmann: „Diese Meinung ist durch die Freiheit der Meinungsäußerung gedeckt.“
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