AStA-Wahlen: Der Tesa-Erlass
■ Streit um Wahlplakate an der Uni
Die traditionell niedrige Wahlbeteiligung an den StudentInnenratswahlen der Universität Bremen könnte dieses Jahr einen Rekordtiefstand erreichen. Nicht, weil die fleißigen jungen Menschen Besseres zu tun hätten, sondern weil sie möglicherweise gar nicht merken, dass sie nächste Woche ihre studentische Vertretung wählen können.
Gestern begann der Wahlkampf der acht Listen erst einmal damit, dass AStA und Unileitung darum kämpften, ob und wie mit Wahlplakaten für die Wahlen geworben werden darf. An der Uni herrscht strenges Plakatierverbot – auch „Sauberkeitserlass“ genannt. Nur an bestimmten ausgewiesenen Stellen – „Infopools“ – darf plakatiert werden, alles andere wird entfernt, berichtet Frank Sobich vom AStA. „Die Anschlagbretter sind zum Teil an versteckten Stellen und außerdem den Studierendenvertretungen zugeordnet“, sagt Sobich. Das heißt, die Listen müssten auf Flächen werben, auf denen eigentlich andere Informationen stehen sollen. Dieses Dilemmas einsichtig habe die Uni 40 wiederverwendbare Plakatwände angeboten. Zuwenig für 16 Gebäude und acht Listen, findet Sobich.
Schließlich sei ein Kompromiss gefunden worden: Es wird plakatiert, aber nur mit Tesafilm. Gesagt, getan, gestern ging es los. Und: ratz-fatz waren ein paar der bunten Blätter wieder runter. Sobich weiß nicht, wer dahinter steckt. „Wenn der Kompromiss nicht eingehalten wird, können wir vom AStA nicht dafür garantieren, dass den Listen nicht der Geduldsfaden reißt.“ Dann wäre wohl wieder der Kleister dran und der AStA hätte eine Klage wegen Sachbeschädigung an den Hacken.
Der Pressesprecher der Universität glättet stellvertretend für die Unileitung die Wogen. „Wir sind daran interessiert, den Kompromiss einzuhalten“, sagt Uwe Gundrum. Heute will er dem Kanzler erzählen, dass offenbar nicht alle potentiellen Plakatabreißer über den Tesa-Erlass informiert wurden. ei
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