■ ARMEELÄRM: Der Krach hat seine Grenzen
Berlin (dpa) — Anwohner von Truppenübungsplätzen müssen zusätzlichen Lärm durch eine erweiterte Nutzung des Militärgeländes nicht hinnehmen. Der Lärm dürfe nur so wenig zunehmen, daß die ursprüngliche Nutzung eines daneben liegenden Grundstücks noch möglich sei, entschied das Bundesverwaltungsgericht in Berlin am Donnerstag. Im dem Fall hatte ein Gelsenkirchener geklagt, der neben einem Übungsplatz der britischen Streitkräfte und der Bundeswehr ein Grundstück mit Landhaus besitzt. Durch den Bau neuer Schießbahnen hatte sich der Lärmpegel erhöht. (Aktenzeichen: BverwG 7 C19.90)
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