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■ ARBEITSAMTDarlehen wird nicht rückgezahlt

Kassel (AP) — Arbeitnehmer, die während einer Umschulung vom Arbeitsamt Unterhaltsgeld als Darlehen erhalten, können eine Umwandlung in einen Zuschuß nach über vier Jahren nicht mehr verlangen. Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht in Kassel die Klage eines Mannes aus Schleswig-Holstein abgewiesen, der vom Arbeitsamt fast 40.000 Mark Unterhaltsgeld als Darlehen bekommen hatte. Das Darlehen zahlte er zunächst zurück, verlangte aber sieben Jahre später, es in einen Zuschuß umzuwandeln und ihm die inzwischen zurückgezahlten Raten wieder zu erstatten. (Az: 9 RAr 17/90)

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