: AKARSU ohne Geld
■ Sozialverwaltung will keine Gesundheitsvorsorge für ausländische Frauen fördern
Die Frauen- und Mädchenetage AKARSU hat beim Verwaltungsgericht Widerspruch gegen den Beschluß der Sozialverwaltung eingelegt, wonach ihr Gesundheitsvorsorgeangebot für ausländische Frauen finanziell nicht unterstützt werden soll. Bei dem Angebot handelt es sich zum Beispiel um Bewegungsübungen gegen psychsomatisch bedingte Störungen wie Kopf- und Rückenschmerzen.
Seit 1984 kämpft AKARSU um die finanzielle Förderung zunächst erfolglos bei der Familienverwaltung. 1987 wandten sich die Mitarbeiterinnen an die Sozialverwaltung und wurden dort anfangs auch positiv empfangen. Ihr Anfang dieses Jahres gestellter Antrag für eine Selbsthilfeförderung wurde jedoch abgelehnt.
In der Begründung heißt es, AKARSU entspreche mit seinem professionellen Angebot nicht den Kriterien der Selbsthilfe. Im übrigen werde im Kreuzberger Gesundheitsbereich bereits die Clearing-Stelle der Berliner Gesellschaft Türkischer Mediziner unterstützt. An diese Stelle könnten sich die betroffenen Frauen wenden.
Allerdings rechnet sich die AKARSU kaum eine Chance aus, weil - selbst wenn ihnen recht gegeben wird - auf Selbsthilfegelder kein Rechtsanspruch besteht.
E.K.
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