piwik no script img

500 Mal gefragt

Justiz Mehr Funkzellenabfragen

Die Berliner Strafverfolgungsbehörden haben im vergangenen Jahr 500-mal Funkzellenabfragen durchgeführt. Das teilte Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Dienstag mit. Im ersten Quartal dieses Jahres seien es bereits 167 Verfahren gewesen. Damit liegt die Zahl für 2014 deutlich über der des Jahres 2013, als es 305 Verfahren zu Funkzellenabfragen gab. Bei Funkzellenabfragen werden alle in einem bestimmten Zeitraum dort angemeldeten Mobilfunkgeräte erfasst.

Vornehmliche Gründe für Funkzellenabfragen 2014 waren Ermittlungen wegen Mord und Totschlag, Raubtaten, schweren Diebstahlstaten, Brandstiftung und Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Funkzellenabfragen sind in der Strafprozessordnung geregelt. Sie unterliegen strengen rechtlichen Vorgaben und dürfen nur von einem Richter auf Antrag der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. (epd)

50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen