42.-43. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Das Satellitentelefon im Wald
Ein Verbindungsoffizier der FDLR erzählt im Stuttgarter Oberlandesgericht, wie die Führung in Deutschland mit den Militärs im Kongo kommunizierte.
STUTTGART taz | Wenn Ignace Murwanashyaka, der wegen Kriegsverbrechen seiner Kämpfer im Kongo vor dem OLG Stuttgart angeklagte Präsident der ruandischen Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), seine Militärs im kongolesischen Busch sprechen wollte, rief er einen Verbindungsoffizier vor Ort auf dem Handy an. Dieser, oder sein Techniker, funkte dann den FDLR-Militärchef Mudacumura an, damit der sein Satellitentelefon aufstellt. Oder er gab gleich eine mündliche Botschaft von Murwanashyaka weiter, die dann aufgeschrieben und über Funk an das Oberkommando um Mudacumura übermittelt wurde.
Zur Beantwortung der für die Klärung der FDLR-Befehlskette wichtige Frage, wie genau die Kommunikation zwischen der FDLR-Führung in Deutschland und der Truppe im Kongo funktionierte, könnte ein mit diesen Aufgaben betrauter Verbindungsoffizier also möglicherweise vieles beitragen.
Am 28. und 30. November saß so ein FDLR-Verbindungsoffizier als Zeuge im Stuttgarter Gerichtssaal. H. floh 1994 wie alle Hutu-Militärs aus Ruanda in den Kongo und diente dann in den Nachfolgeorganisationen der für Ruandas Völkermord verantwortlichen Armee, eben auch der FDLR, in der ostkongolesischen Provinz Süd-Kivu. 2006 ging er zurück nach Ruanda.
"Es ging hauptsächlich um die Verwaltung, die Struktur der FDLR, Präsident, Vizepräsident, verschiedene Kommissare", erinnert sich H. an Murwanashyakas Botschaften, die er aufschrieb. "Alle Änderungen, die stattfanden, die wollten sie Leuten auf dem Terrain mitteilen."
Batterien oder Solarzellen
Murwanashyaka und FDLR-Militärchef Mudacumura sprachen auch direkt miteinander, bestätigt H. "Wenn einer mit dem anderen sprechen wollte, sagte er, der andere soll das Gerät aufmachen", erläutert er. "Meistens war es Murwanashyaka. Denn auf dem Terrain war es schwierig. Das Satellitentelefon musste aufgeladen und zu einer bestimmten Zeit aufgemacht werden. Es gab da keinen Strom, man musste Solar oder Batterien benutzen." Murwanashyaka "sagte mir: Sag ihm, er soll zu einer bestimmten Zeit das Telefon anmachen. Er werde ihn anrufen. Ich konnte das Telefonat selbst jedoch nicht hören."
Es gab auch Kommunikation zwischen dem 1. FDLR-Vizepräsidenten Straton Musoni, der neben Murwanashyaka auf der Anklagebank sitzt, und Edmond Ngarambe, Sprecher des militärischen FDLR-Flügels FOCA, bestätigt H. Die Beiden telefonierten allerdings direkt miteinander, über Handy. Dies habe Ngarambe dann immer dem Verbindungsoffizier angekündigt, und später darüber auch Bericht erstattet.
Kamen nur interne Mitteilungen aus Deutschland oder auch Befehle? Auf diese Frage des Gerichts antwortet H. ausweichend. "Ich weiß nicht, ob man es Befehle nennen kann", sagt er. Oft sei es darum gegangen, dass Anweisung kam, mit Abspaltern aus der FDLR nicht mehr zu kooperieren, und Mitteilung darüber, wer noch zur FDLR gehörte und wer nicht - 2005 war eine Zeit, in der es erhebliche interne Zerwürfnisse in der Miliz gab. Oder es ging darum, dass man mit Kongos Armee und Burundis Hutu-Rebellen zusammenarbeiten solle.
Eine Antenne auf dem Hügel
In deren Operationsgebiet nahe der Stadt Uvira in Süd-Kivu befand sich die Antenne Ricanor, über die die Funkverbindung lief. Sie stand auf einem Hügel oberhalb von Uvira, von dem aus man Burundis Hauptstadt Bujumbura sehen konnte, darauf von einer Kompanie mit rund 100 Soldaten, darunter eine 15köpfige Schutztruppe. Es gab ein großes Funkgerät, mit einer sehr hohen Antenne, die mit Schnüren an Bäumen festgebunden wurde, dazu mehrere kleine.
Über diese Verbindung kamen nicht nur Mitteilungen aus Deutschland, sondern die Militärführung im Kongo berichtete in umgekehrter Richtung über die Lage im Feld und fragte, "was man machen soll", sagt H. Ob der ursprünglich vom Zeugen auf Kinyarwanda verwandte Begriff "soll" oder "könnte" heißt, darüber entspannt sich ein längerer Disput zwischen dem Dolmetscher des Gerichts und der Verteidigung von Murwanashyaka.
Der Disput löst sich auf, als der Zeuge auf Französisch präzisiert, es sei um die "attitude à prendre" gegangen - die einzunehmende Haltung. Es sind solche sprachlichen Dispute, die die Befragung der aus Ruanda angereisten Zeugen immer wieder in die Länge ziehen.
Redaktion: Dominic Johnson
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