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40 Jahre taz: Kirche und sexuelle GewaltSakrosankte Täter

Kommentar von Gitti Hentschel

Kirchenvertreter bedauern sexualisierte Gewalt – und dann? Dass sie kaum strafrechtliche Konsequenzen fürchten müssen, ist skandalös.

Mann, Mann, Mann, Mann, Mann: Kardinal Marx bei der Pressekonferenz der Deutschen Bischofskonferenz Foto: dpa

S eit Dienstag entschuldigt sich Kardinal Marx für seine Kirche medienwirksam bei den früheren Opfern sexualisierter Gewalt, die in ihrer Kindheit von kirchlichen Würdenträgern misshandelt und gedemütigt wurden, oft über Jahre hinweg. Ansonsten übt sich der Kardinal in Demut und verspricht mehr Aufklärung.

Das alles entspringt männlicher Sozialisation und patriarchalen Denkmustern. Dazu gehören offenkundig auch immer wieder Übergriffe auf ihnen Anvertraute, Kinder, Frauen und Männer jeden Alters. Vor allem früher kamen die Männer, insbesondere Vertreter höchster Ämter, mit Leugnung durch. Wenn nicht, versuchen sie es gern mit dem klassischen Muster: Die Opfer wollten es so.

Das funktioniert natürlich nicht, wo es um Kinder geht. Das hat die Kirche auch nicht nötig. Sie gesteht ein bisher nicht öffentliches gewordenes Ausmaß sexualisierter Gewalt aus ihren Kreisen an ihnen anvertrauten Kindern ein, bedauert, verspricht Konsequenzen – und dann?

40 Jahre taz

Am 27. September 1978 erschien die erste sogenannte Nullnummer der taz. Es gab noch keine tägliche Ausgabe, aber einen kleinen Vorgeschmack auf das, was die Abonnent*innen der ersten Stunde von der „Tageszeitung“ erwarten können. Die erste Nullnummer können Sie sich

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In Erinnerung an die allererste taz-Ausgabe haben die taz-Gründer*innen am 26. September das Ruder übernommen und die Printausgabe der taz vom 27. September 2018 produziert. Dieser Text stammt aus unserer Gründer*innen-Sonderausgabe.

Anders als im Bereich der „weltlichen“ Verbrechen bleiben Angehörige der christlichen Kirchen von staatlicher Strafverfolgung verschont. Polizei, Staatsanwaltschaften und höchste Regierungsstellen gucken tatenlos zu. Trotz angeblicher Trennung von Staat und Kirche genießen sie Sonderrechte, anders als etwa islamische Gemeinden, bei denen der Staatsanwalt bei solchen Verbrechen längs auf der Matte stünde. Nicht einmal ihre Archive müssen die Kirchen für staatliche Untersuchungen öffnen. Das ist der Skandal im Skandal sexualisierter Gewaltverbrechen.

Es muss Schluss sein mit den staatlichen Sonderrechten und Privilegien für die christlichen Kirchen. Die geistlichen Täter müssen genauso der Strafverfolgung unterliegen wie alle anderen Menschen. Kirchenstrafen, etwa bloße Versetzungen, Degradierungen und Amtsenthebung, reichen auf keinen Fall. Und: Wer sagt uns denn, dass an diesen Taten nicht auch Vertreter der Bischofskonferenz beteiligt waren?

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