25. Tag Kongo-Kriegsverbrecherprozess: Bahembera erklärt vage
Eric Bahembera, der neben Ignace Murwanashyaka prominenteste ruandische Hutu-Politiker in Deutschland, soll den Zusammenhang zwischen FDLR und politischen Exilgruppen erklären.
Am 14. September wurde erstmals im Kriegsverbrecherprozess gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni, Präsident und 1. Vizepräsident der im Kongo kämpfenden ruandischen Miliz FDLR (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), ein ruandischer Zeuge gehört: Eric Bahembera, langjähriger ruandischer Exilpolitiker in Deutschland.
Die Befragung sollte vor allem ergründen, welche Verbindungen es zwischen der FDLR und ruandischen Exilorganisationen in Europa gab und gibt. Dabei ging es einerseits um die RDR (Sammlung für Demokratie und Rückkehr nach Ruanda), die als Nachfolgeorganisation der Regierungspartei Ruandas während des Völkermordes 1994 gilt und nach der Flucht der für den Genozid Verantwortlichen in die DR Kongo in den Flüchtlingslager gegründet worden war. Aus der RDR ist die FDU (Vereinigte Demokratische Kräfte) hervorgegangen, die 2010 den Schritt zurück in die ruandische Politik wagte und vergeblich versuchte, in Ruanda bei den Präsidentschaftswahlen anzutreten. Die Präsidentin der Exilpartei Victoire Ingabire steht derzeit in Ruanda unter dem Vorwurf der Völkermordleugnung und der Zusammenarbeit mit Terroristen vor Gericht.
Bahembera, ein Informatiker, der Ruanda 1992 verließ und als Student nach Deutschland kam, sagte aus, er sei 2003 Präsident der Deutschland-Sektion der RDR geworden und sei heute Deutschlandvertreter der FDU. In der RDR war auch Murwanashyaka aktiv, bevor im Jahr 2000 die FDLR als politische Vertretung der ruandischen Hutu-Kämpfer im Kongo gegründet wurde und er 2001 zu ihrem Präsidenten gewählt wurde. Murwanashyaka war demnach 1998-2000 Präsident der Deutschland-Sektion der RDR, Musoni Mitglied der Deutschland-Führung. Bahembera bestätigte, dass er Murwanashyakas Nachfolger als Präsident der RDR-Deutschland war.
Dies ergibt eine personelle Kontinuität zwischen der RDR, die sich als politische Partei deklarierte, und der FDLR, die mit ihrem bewaffneten Flügel FOCA auch eine militärische Organisation ist. Offen ist, ob es auch eine politische Kontinuität gibt. Fest scheint zu stehen, dass es innerhalb der ruandischen Hutu-Exilszene in Deutschland, zu der Murwanashyaka und Musoni ebenso wie Bahembera gehören, engen Kontakt gab, auch über persönliche Belange, unabhängig von der jeweiligen gegenwärtigen politischen Organisation. Dies ist bekannt und wurde von Bahembera bestätigt.
Die FDLR einerseits, mit ihrer Armee im Kongo, und die FDU andererseits, mit ihrer politischen Arbeit in Ruanda, repräsentieren allerdings zwei unterschiedliche, möglicherweise komplementäre aber möglicherweise auch konträre Strategien für Ruandas Hutu-ExilpolitikerInnen. So blieben konkrete Aussagen über die Art der Zusammenarbeit zwischen den Exilführern der beiden Gruppen im Vagen und es wurde dem Zeugen auch leicht gemacht, darüber vage zu bleiben.
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