136.000 Versicherte und 300 Mitarbeiter: Krankenkasse droht die Pleite
Die niedersächsische Krankenkasse BKK24 steht vor der Zahlungsunfähigkeit, eine Insolvenz könnte folgen. Keine Sorgen, sagt die Kasse.
Ein sogenannter „Einmaleffekt“ soll laut Geschäftsführer Jörg Nielaczny an der Notlage Schuld sein. Worum genau es sich dabei handeln soll, darüber schweigt sich die BKK24 aus. Einerseits verlangt die Kasse vergleichsweise niedrige Zusatzbeiträge, was für die finanziellen Probleme verantwortlich sein könnte. Andererseits berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland allerdings auch von „Unstimmigkeiten im Rechnungswesen“.
Am Montag hatte die Schaumburger Zeitung berichtet, dass bereits ein Insolvenzantrag eingereicht worden sei. Das dementierte die BKK24 zwar zunächst, bestätigte allerdings die finanzielle Schieflage und die Befürchtung, dass der Versicherer vor der Zahlungsunfähigkeit stehe.
„Die BKK24 hat beim zuständigen Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) vorsorglich einen möglichen Liquiditätsengpass angezeigt“, sagt Nielaczny. Das BAS hat die Aufsicht über bundesweit tätige Krankenkassen und überprüft derzeit die finanzielle Situation der BKK24. Das Bundesamt wäre auch zuständig, im nächsten Schritt die Insolvenz zu beschließen.
Millionenschweres Loch in der Kasse
Geschäftsführer Nielaczny gibt sich demonstrativ gelassen: „Die BKK24 ist im Tagesgeschäft und strukturell gesund“, sagt er. Sorgen müssten sich weder Mitarbeiter:innen noch die Versicherten machen. Welche Summe genau fehlt, will die BKK24 nicht verraten. Nach Recherchen der Schaumburger Zeitung sollen es mehr als 8,5 Millionen Euro sein.
Ist eine Krankenkasse zahlungsunfähig, sind zwei Optionen gesetzlich geregelt: Entweder ordnet die staatliche Aufsichtsbehörde die Schließung der Krankenkasse an oder es wird ein juristisches Insolvenzverfahren eröffnet.
In beiden Fällen bleiben alle Ansprüche der Versicherten zunächst bestehen. Bei einer Schließung müssen sie sich allerdings eine neue Krankenkasse suchen.
Die Auswahl ist jedoch in den vergangenen zwei Jahrzehnten stark zurückgegangen. Gab es im Jahr 2000 bundesweit noch 420 Krankenkassen, sind es nach aktuellem Stand nur noch 103.
Gesetzliche Krankenkassen sind im Gegensatz zu privaten unabhängig von Alter, Gesundheitszustand oder Vorerkrankungen zur Aufnahme neuer Mitglieder gesetzlich verpflichtet.
Unmittelbar selbst lösen kann und darf die Kasse das nicht: Es ist Krankenkassen grundsätzlich verboten, ohne ausdrückliche Erlaubnis Kredite am Kapitalmarkt aufzunehmen. In den vergangenen Jahrzehnten kam es nur sehr selten vor, dass Krankenkassen in finanzielle Schieflagen gerieten. Zuletzt mussten zwei kleinere Kassen Anfang des vergangenen Jahrzehnts Insolvenz anmelden.
Sollte an den berichteten Unstimmigkeiten im Rechnungswesen etwas dran sein, stellt sich die Frage nach der Verantwortlichkeit. Die beiden gegenwärtigen Geschäftsführer – Nielaczny teilt sich die Aufgabe mit Tobias Mittmann – hatten ihre Posten vor nicht einmal einen Monat übernommen. Nun mussten sie als eine der ersten Handlungen im neuen Job die finanziellen Schwierigkeiten bekanntgeben. Der vorherige Geschäftsführer hatte 31 Jahre lang den Posten inne.
Und in dieser Zeit hatte die BKK24 einen rasanten Wachstumskurs hingelegt. Ursprünglich war die mittlerweile fast 140 Jahre alte BKK24 eine kleine Betriebskrankenkasse der Obernkirchener Glasfabrik Heye. Im Zuge der in der Gesundheitsreform 1996 beschlossenen Wahlfreiheit für Versicherte – aber auch durch Fusionen mit anderen Krankenkassen – wuchs die BKK24 im vergangenen Vierteljahrhundert jedoch massiv von knapp 4.000 Mitgliedern auf heute rund 136.000 an.
Erst 2017 schluckte die BKK24 die Mainzer BKK Advita mit 37.000 Versicherten. Durch die Fusion wuchs der jährliche Umsatz auf rund 440 Millionen. Knapp 300 Menschen, vor allem in der Zentrale in Obernkirchen, arbeiten für die BKK24.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums ändere eine Pleite der Krankenkasse zunächst nichts am Versicherungsschutz der Mitglieder: „Auch bei Schließung einer Krankenkasse durch die Aufsichtsbehörde oder bei einem Insolvenzverfahren ist der Versicherungsschutz für die Mitglieder gesichert.“ Neue Leistungsansprüche können Mitglieder dann nicht mehr stellen, die laufenden würden dann von einer neuen Krankenkasse übernommen.
Doch so weit soll es laut Nielaczny nicht kommen. Die Beschäftigten müssten keine Angst haben, ihre Jobs zu verlieren, betont Nielaczny. Und für die Kundschaft gebe es derzeit ohnehin kein Grund zur Sorge: „Alle Versicherten sind abgesichert. Alles wird normal bearbeitet.“ Ganz raus sind sie damit allerdings nicht: Um das Finanzloch zu stopfen, müssen nämlich die Versicherten selbst einspringen.
Zwar wolle man Zusatzleistungen nicht kürzen, um die Ausgaben zu senken, allerdings hat die BKK24 bereits angekündigt, den Zusatzbeitrag ihrer Mitglieder für einige Monate zu erhöhen, um die drohende Pleite abzuwenden. So könnte das Loch durch die Versicherten geschlossen werden – sofern diese nach der Ankündigung nicht in großen Massen ihre Mitgliedschaft kündigen.
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