■ Krebspatientin erwirkte Sterbehilfe: 12 Tage Hungerstreik
Utrecht (AFP) – Eine 65jährige schwerkranke Niederländerin, die mit einem zwölftägigen Hungerstreik ihr Recht auf Sterbehilfe durchsetzen wollte, ist am Samstag gestorben. Schließlich fand sich doch ein Arzt, der ihrem Leben ein Ende setzte. Die Frau war schwer krebskrank und praktisch erblindet. Ihr Hausarzt hatte die wiederholten Bitten der Kranken auf Sterbehilfe abgelehnt, mit der Begründung, daß ihr körperlicher und seelischer Zustand diesen Eingriff nicht rechtfertige. Nachdem mehrere Ärzte die Diagnose ihres Kollegen unterstützt hatten, ging die Frau in Hungerstreik und verweigerte die Einnahme von Medikamenten. Wie die niederländische Gesellschaft für Sterbehilfe mitteilte, setzte schließlich ein Arzt, der anonym bleiben wollte, dem Leben der Kranken am Samstag ein Ende. Obwohl die Euthanasie in den Niederlanden strafbar ist und mit Gefängnis von bis zu zwölf Jahren bestraft werden kann, verfolgt die Justiz in der Regel keine Fälle von Sterbehilfe. Voraussetzung ist jedoch der ausdrückliche Wunsch des Patienten.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen