1. Mai vor Gericht: Bewährungsstrafe für Randalierer
Gericht verurteilt 21-Jährigem, der Flaschen auf Polizisten geworfen hatte. Antifas kritisieren diesjährige Demoroute.
Wegen schweren Landfriedensbruchs, versuchter gefährlicher Körperverletzung und Widerstands gegen Polizisten ist ein 21-jähriger Mann vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Jugendstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der arbeitslose Koch wurde am Mittwoch schuldig gesprochen, bei Ausschreitungen am 1. Mai vergangenen Jahres in Kreuzberg fünf Glasflaschen auf Polizeibeamte geworfen zu haben.
Eine Flasche traf einen Polizisten am Hals. Dies hatte der Angeklagte mit den Worten quittiert: "Den Bullen hab ich voll getroffen". Ob der Beamte verletzt wurde, konnte nicht festgestellt werden. Ein Polizist aus Bremen und zwei seiner Kollegen hatten den 21-Jährigen bei der Tat beobachtet. Beim Versuch, den Werfer festzunehmen, versuchte sich dieser aus dem Fesselgriff der Beamten zu befreien und brach sich einen Oberarmknochen.
Vor Gericht gestand der junge Mann die Würfe. Die Flaschen habe er aus seinem Rucksack genommen oder von der Straße aufgehoben, sagte er. Seinen Angaben nach fühlte er sich von der Polizei "eingekesselt und provoziert". Die aus seiner Sicht unbegründete Festnahme eines Freundes habe die Lage dann zugespitzt. Im Nachhinein tue ihm sein Vorgehen "unendlich leid". Er sei froh, niemanden verletzt zu haben.
In diesem Jahr soll die "Revolutionäre 1.-Mai-Demonstration", in deren Anschluss es in den Vorjahren zu Krawallen kam, erstmalig von Kreuzberg nach Neukölln führen. In einem linken Internetportal wird das als "strategisch falsch" bezeichnet, da die Polizei so "ganz gut die Lage in Kontrolle halten kann". Unterdessen ruft auch ein neues "antikapitalistisches Jugend-Bündnis" zu der Demo auf. Deren Motto: "Tag des Zorns". (dapd, taz)
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