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1. Mai-DemonstrationenGewerkschaft für strengere Gesetze

Berlins Innensenator Körting (SPD) warnt davor, zum 1. Mai Randale herbeizureden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft hingegen fordert strengere Strafgesetze gegen Landfriedensbruch.

Am Rande des "Myfest" im Mai 2009 in Berlin. Bild: ap

BERLIN dpa/afp | Berlins Innensenator Ehrhart Körting (SPD) hat davor gewarnt, mögliche Gewaltausbrüche am 1. Mai herbeizureden. "Ich halte nichts davon, jetzt irgendetwas herbeizuschreien. Ich halte viel mehr davon, die Leute aufzufordern, friedlich zu demonstrieren", sagte Körting dem Radiosender RBB-Info am Freitag.

Auch der Grünen-Politiker Hans-Christian Ströbele kritisierte die Warnung der Gewerkschaft der Polizei vor drohenden Todesopfern am 1. Mai. Im Deutschlandradio Kultur sagte Ströbele, er halte diese Äußerungen für "völlig unverantwortlich". So werde unnötig Stimmung geschürt.

Der Grünen-Politiker betonte, dass neben "ein paar besoffenen Kids, die Randale toll finden", die Mehrheit der Teilnehmer mit politischen Forderungen auf die Straße gehe. Zugleich halte er es für einen Fehler, Steinewerfern zu unterstellen, unpolitisch zu sein.

Körting wies den Vorwurf zurück, dass die Behörden den Protest gegen die geplante Neonazi-Demonstration behindern würden, indem sie die Route nicht bekannt geben. Die Absicht sei vor allem, die Gesundheit der Einsatzkräfte nicht unnötig zu gefährden, so der Minister. Bei früheren Veranstaltungen hätten gewaltbereite Demonstranten die Strecke im Vorfeld präpariert, um beispielsweise Ziegelsteine von den Dächern auf Polizisten und andere zu werfen.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat zum 1.Mai der Politik vorgeworfen, im Kampf gegen Krawallmacher zu versagen. Ein effektiver Kampf gegen gewalttätige Demonstrationen werde durch "völlig unzureichende Strafgesetze" vereitelt, sagte Gewerkschaftschef Rainer Wendt in einem Interview mit der Neuen Osnabrücker Zeitung. Die Polizei versage bei diesem Thema seit Jahren.

Es fehlten praxistaugliche Gesetze, mit denen sich Randalierer nach Krawallen hart bestrafen ließen, so Wendt. So seien die Vorschriften zum Landfriedensbruch viel zu eng gefasst: "In vielen Fällen müssen wir Teilnehmer gewalttätiger Ausschreitungen laufenlassen, weil die bloße Beteiligung daran nicht strafbar ist".

Ein aktives Handeln sei in großen Menschenmengen aber nicht immer nachweisbar. "Diese Rechtslage hat den fatalen Effekt, dass die Steinewerfer vom 1.Mai bei nächster Gelegenheit wieder auf der Straße stehen", kritisierte der Gewerkschafter.

Im Paragraf 125 des Strafgesetzbuches (StGB) heißt es zum Landfriedensbruch: "Wer sich an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen oder Bedrohungen von Menschen mit einer Gewalttätigkeit, die aus einer Menschenmenge (...) mit vereinten Kräften begangen werden, als Täter oder Teilnehmer beteiligt (...)wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft (...).

Landfriedensbruch begeht also nicht, wer sich passiv verhält- auch wenn er durch seine bloße Anwesenheit in der Menge den Polizeieinsatz gegen Randalierer behindert. Erfolgt die Behinderung der Beamten aber "absichtlich oder wissentlich", kann dies auch jetzt bereits eine Straftat sein- zwar kein Landfriedensbruch, aber Strafvereitelung (Paragraf 258 StGB).

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5 Kommentare

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  • KK
    Klaus Keller

    Die Polizeigewerkschaft geht mir auf die Nerven!

     

    Schon in den 1980er Jahren wurde ein Verschärfung des Demonstrationsstrafrechtes gefordert.

     

    Ein mir persönlich bekannter KHK(Revierleiter)meinte damals schon das dies nicht nötig sei, die geltenden Gesetze müßten nur richtig angewendet werden

    (was immer das heißen mag).

     

    Wenn ich Polizist wäre würde ich mir eine andere Interessensvertretung suchen!

    Eine (Polizei)gewerkschaft hat aus meiner Sicht die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem ARBEITGEBER zu vertreten.

     

    Wenn eine Staatsanwaltschaft oder der "Arbeitgeber" der Beamten schärfer Gesetzte fordert könnte ich das vor Ihrem Aufgabenhintergrund eher nachvollziehen.

     

    Vielleicht versteh ich ja auch die Aufgabenstellung der GdP nicht.

     

    PS kann mir jemand sagen wieviel % der Polizeibeamten hinter ihr stehen?

     

    klaus keller hanau

  • P
    Pyro

    Eine Änderung des Gesetzes wäre ein krasser Einschnitt: keine Unschuldsvermutung mehr, kein Nachweis einer strafbaren Handlung nötig, Beschneidung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit.

    Wer das fordert, der will auch vom Staat in allen persönlichen und intimen Bereichen überwacht werden....

  • K
    krawallkind

    stimmt schon, aber anderseits haben die halt auch kein bock auf n pflasterstein in der fresse... natürlich treten die gegen "ausschreitungen" ein.

  • LS
    Ludwig Schönenbach

    Wenn Polizei, politische Klasse und Medien den Begriff

    "Randale" aus ihrem Vokabular streichen und sich statt dessen einmal ernsthaft mit den Problemen und Motiven derer auseinandersetzen würden, die sich auf etwas unkonventionellere Weise in der Öffentlichkeit bemerkbar machen, könnte man die Auseinandersetzungen vielleicht auf ein Ebene bringen,auf der man sich besser miteinander verständigen kann.

    Das würde natürlich voraussetzen, dass man wirklich zu Veränderungen bereit ist, die "unsere" Gesellschaft auch für ihre Kritiker akzeptabler machen!

  • K
    Kommentator

    Die DPolG fordert auch die gekippte Vorratsdatenspeicherung, mehr Polizei, noch mehr Rechtsfreiheit...

    Was fordern die nicht, was ihnen mehr Macht gibt?