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0900er NummernEltern haften nicht für Käufe der Kinder

KARLSRUHE | Eltern müssen nicht die Rechnung begleichen, wenn Kinder hinter ihrem Rücken über teure 0900er Telefonnummern einkaufen. Solange sie die Zahlung als Anschlussinhaber nicht autorisiert haben, haftet laut Bundesgerichtshof grundsätzlich der Dienstleister. So muss eine Mutter 1.250 Euro nicht bezahlen. Ihr 13-jähriger Sohn hatte ein kostenloses Computerspiel gespielt. Virtuelle Extras konnten unter einer 0900er Nummer zugekauft werden. Der Junge rief dort 21 Mal an. (dpa)

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