Droht nach dem Aus für die Herdprämie neuer Koalitionsstreit? SPD-Familienministerin Schwesig will das Geld für Kitas ausgeben.
50 Millionen Euro aus frei werdenden Bundesmitteln könnten in den Berliner Landeshaushalt fließen und für eine bessere Kitaausstattung genutzt werden.
Der Bund hätte das Betreuungsgeld-Gesetz nicht einführen dürfen. Er hat seine Kompetenzen überschritten. Zuständig sind die Länder.
Bundesregierung, Landesregierungen, Parteien und Sozialverbände feiern das Ende des Betreuungsgeldes. Nur die CSU will es weiterzahlen.
Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für rechtswidrig erklärt. Die Millionen, die nun frei werden, werden dringend benötigt.
Das Bundesverfassungsgericht erachtet das Betreuungsgeld als unrechtmäßig. Die Bundesregierung habe mit der Einführung ihre Befugnisse überschritten.
Am Dienstag klärt sich, ob das Betreuungsgeld verfassungskonform ist. Das Geld, um das es dabei geht, könnte besser ausgegeben werden.
Das Bundesverfassungsgericht verhandelt über Hamburgs Klage gegen das Betreuungsgeld. Es sollte die Klage ablehnen.
Die Sozialdemokraten sind gegen das Betreuungsgeld. Doch SPD-Mann Ralf Kleindiek muss am Dienstag begründen, warum es verfassungskonform ist.
In dieser Woche verhandelt das Bundesverfassungsgericht über die Herdprämie. Das Familienministerium ist der Beklagte.
Eine Studie zeigt, dass die „Herdprämie“ Ungerechtigkeit verstärkt. Und sie zeigt, wie Fakten von politischen Parteien im eigenen Sinne ausgelegt werden.
Kinder entwickeln sich dann am besten, wenn sie in ihrem ersten Lebensjahr zu Hause betreut werden. Erst danach sollten sie in die Kita gehen.
Die Bundesregierung hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Betreuungsgeld – selbst der sozialdemokratische Partner nicht.