Stefanie Hartmann ist Altenpflegerin. Sie bleibt, wo andere gehen: im Pflegeberuf. In Würde altern wird aufgrund des Pflegenotstands immer schwieriger.
Damit Pflegekräfte in den Beruf zurück kehren, schmiedet Senatorin Prüfer-Storcks eine Pflege-Allianz in Hamburg. Das Thema Personalbemessung wird ausgespart.
In Hamburg streitet eine Volksinitiative für mehr Personal in Krankenhäusern. Weil der Hamburger Senat dies für unzulässig hält, zog er vor das Verfassungsgericht.
Die Sozialverbände Diakonie und AWO in Niedersachsen wollen mehr Geld für die ambulante Pflege von den Kassen. Sie drohen, andernfalls aus der Pflege auszusteigen.
Das „Bremer Bündnis für mehr Krankenhauspersonal“ hat genügend Unterschriften gesammelt, um ein Volksbegehren zu beantragen. Nun stellen sich rechtliche Fragen.
Der Hamburger Senat zerrt die Volksinitiative für mehr Pflegekräfte vor das Verfassungsgericht, weil sie gegen Bundesrecht verstoße. Deren Juristen sehen das anders.
Die Gesundheitsbehörde muss die Abmahnung gegen einen Mitarbeiter zurücknehmen, der sich während der Arbeitszeit für die Pflege-Volksinitiative engagierte.