Die Bundesanwaltschaft hat den bereits verurteilten Ex-IS-Anhänger Harry S. nachträglich wegen Mordes angeklagt. Das sei unzulässig, sagt der Hamburger Staatsschutzsenat
Weil er Mitglied der IS-Terrorgruppe war, steht der Bremer Syrien-Rückkehrer Harry S. in Hamburg vor Gericht. Er gesteht die Tat, sagt sich aber vom IS los.
Rückkehrer, die für den „IS“ gekämpft haben, gibt es auch bei uns. Manche haben sich inzwischen losgesagt. Wie kann man verhindern, dass es so weit kommt?