Der Bundesgerichtshof entscheidet, dass Influencer*innen grundsätzlich ohne Werbehinweis auf Firmen verlinken können. Es gelten aber Einschränkungen.
Becks frühere Forderung nach Legalisierung von Sex mit Kindern durfte vom „Spiegel“ im Original veröffentlicht werden, entschied der Bundesgerichtshof.