Tatsachen statt Terrorangst
Polizeibesuch war rechtswidrig
Die Polizei hätte das Islamistische Kulturzentrum in Bremen Ende Februar nicht durchsuchen dürfen, stellt das Landgericht fest: Es habe keine ausreichenden Hinweise gegeben, dass in der Einrichtung Waffen und Terroristen zu finden seien.
10.7.2015