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21.11.2021 , 04:58 Uhr
Es gibt immerhin die Option einer Zivilklage. Ich gehe mal davon aus, dass da in dieser Richtung noch was kommen wird. Ist in solchen Fällen ja nicht unüblich.
zum Beitrag21.11.2021 , 04:53 Uhr
Das spielt für die Urteilsbegründung aber keine Rolle, da das nun mal die Gesetzeslage dort ist.
Was den Tathergang und Rittenhouse' Motivation zurAnreise war, so wurde das in einem anderen Kommentar so beschrieben:
"1. das Gewehr wurde von einem Freund in Kenosha gekauft 2. Sein Wohnort ist eine halbe Stunde entfernt, sein Vater lebt in Kenosha und er arbeitete dort.
Nachmittags hat er mit anderen Graffiti von einer Schule entfernt, Abends einen Autoladen bewacht und kurz vor den Geschehnissen, per Feuerlöscher, einen Brand in einer Mülltonne gelöscht welche auf eine Tankstelle zugerollt wurde (Rosebaum war überigens Teil der Brandstiftergruppe in diesem konkreten Fall)."
Gaige Grosskreutz, der Überlebende unter den drei Opfern, hat als Zeuge im Gericht ausgesagt, bei der Verfolgung eine Schusswaffe auf Rittenhouse gerichtet zu haben, bevor dieser abgefeuert hat.
Ich meine, der Fall ist aus moralischer Sicht doch nicht so eindeutig.
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