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16.09.2023 , 18:36 Uhr
Vielleicht gehören befruchtete Eizellen noch nicht zu den lebenden Menschen, aber sie gehören doch zumindest zu den "zukünftigen Generationen". Deshalb sollte man einmal darüber nachdenken, was denn Vorrang hat: Das Recht auf Selbstbestimmung der jetzt lebenden Menschen oder das Recht auf Leben zukünftiger Generationen. Wenn das Selbstbestimmungsrecht Vorrang hat, müssen wir die Erde nicht in einem lebenswerten Zustand erhalten. Wenn jedoch das Recht auf Leben Vorrang hat, müssen wir verhindern, das zukünftige Generationen durch Abtreibung vernichtet werden.
zum Beitrag09.11.2021 , 15:54 Uhr
Mir gefällt die Idee nicht. Wir leben normalerweise in mehreren Sozialgemeinschaften. Eine ist der Staat, eine andere die Familie. Der Staat hat vom Einkommen schon seinen Anteil in Form von Steuern erhalten. Wenn vom Rest etwas übrig bleibt, sollte das an die Familien gehen. Der Staat tut ja schließlich auch nichts dafür, wenn er erben würde. Außerdem muss berücksichtigt werden, das der geringste Teil der Erbmasse aus Geld besteht. Der größte Teil des Vererbten besteht aus Immobilien, Unternehmensanteilen, Kunstgegenstände, etc.. Da bekommen junge Menschen evtl. gar kein Geld, sondern kleine Anteile an Sachwerten, die mangels Intressenten nicht verkauft werden können.
zum Beitrag