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14.01.2017 , 12:26 Uhr
Fragen eines lesenden Bürgers:
War das jetzt ein Mob?
Wenn ja, gibt es auch linke Mobs?
Wurde hier Zivilcourage bewiesen?
Wenn ja, von wem?
Hat jeder das Recht, politisch nicht genehme Veranstaltungen zu sprengen?
Wenn nicht, nach welchen Kriterien richtet sich das?
Ist nach der Logik des Dekans für Ausschreitungen derjenige verantwortlich, der eine angemeldete und genehmigte Veranstaltung wie vorgesehen durchführen will?
Werden in Zukunft Veranstaltungen von vornherein verboten, wenn Krawalle angekündigt werden?
Sollten die Rechten sich diese Methoden zu eigen machen, ist das dann cultural appropriation?
zum Beitrag29.07.2014 , 11:36 Uhr
Empörend, in der Tat. Aber das ist ein handwerklicher Fehler, dem leicht abgeholfen werden kann. Frau Schwesig braucht sich nur ein Beispiel an § 37a, Absatz 2 des Regierungsentwurfs für das neue nordrhein-westfälische Hochschulgesetz zu nehmen (siehe http://www.wissenschaft.nrw.de/fileadmin/Medien/Dokumente/Hochschule/Gesetze/HZG_RegE.pdf ). Also, schnell eine ähnliche Klausel eingefügt, und die Gleichstellungsbeauftragten sind zufrieden. Die können sich dann vielleicht mit der Frage beschäftigen, warum so wenige Männer sich von ihnen vertreten fühlen. Noch so eine verkrustete patriarchalische Denkstruktur, die es aufzubrechen gilt ...
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