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28.10.2021 , 12:26 Uhr
"Gleichzeitig gilt das Lohnabstandsgebot." Worauf bezieht sich die Aussage? Aus dem SGB XII wurde das Lohnabstandsgebot 2011 bereits gestrichen. Wo also gilt es? In den Köpfen der Verhandler*innen? Zeit, eine menschenwürdige Grundsicherung zu beschließen und v.a. die Rechentricks bei der Regelsatzberechnung zu unterbinden. Dort sind in den Regelsätzen aktuell nicht einmal Haftpflichtversicherungen! vorgesehen, das ist doch unverantwortlich.
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