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12.10.2021 , 13:43 Uhr
So lange es sich rechtlich um ein Fahrrad handelt, dürfen Transportfahrräder die Verkehrsflächen befahren, die für Fahrräder freigegeben sind. Die Nenndauerleistung darf 250 W nicht überschreiten und der Unterstützungsmotor muss bei 25 km/h abregeln. Die Abmessungen dürfen 2m Breite, 2,5m Höhe und 12m Länge dabei nicht überschreiten.
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