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08.10.2021 , 08:15 Uhr
Sie haben insofern Recht, dass es in unserem Rechtssystem das Simultanitätsprinzip gibt, welches besagt, dass eine Tat nur bestraft werden kann, wenn diese zum Tatzeitpunkt nach dem Gesetz mit Strafe bedroht ist. Der § 211 StGB, der den Mord behandelt, wurde im Dritten Reich ins StGB eingeführt und ist unter Juristen heute noch als "Naziparagraf" bekannt, was Sie an dem Wortlaut "Mörder ist (...)" erkennen können. Auch Beihilfeparagrafen gab es damals schon, wenn auch nicht in modernen Fassung wie heute. Nach wie vor gilt § 78 Abs. 2 StGB, der da heißt "Verbrechen nach § 211 (Mord) verjähren nicht." Eine strafrechtliche Verfolgung ist daher möglich.
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