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29.11.2025 , 13:36 Uhr
Ob die erlassenen Auflagen aber wirklich gesetzestreu sind, wird sich erst im Nachhinein zeigen - es laufen zahlreiche Klagen, da es Demonstrierenden zu ermöglichen ist, ihre Versammlung in Sicht- und Hörweite der Veranstaltung durchzuführen, gegen die protestiert wird. Darüber hinaus hat das Verfassungsgericht gerade erneut bestätigt, dass auch Sitzblockaden - wenn sie gleichzeitig von einer Meinungsäußerung geprägt sind, was hier wohl deutlich er Fall sein sollte - von der Versammlungsfreiheit geschützte Versammlungen sind.
Zudem sind "Einschreiten" und "Gewaltanwendung" der Polizei zwei völlig unterschiedliche Dinge. Man kann wohl mit Demonstrierenden auch ohne Schmerzgriffe, Tritte und Schläge umgehen. Die Aufgabe der Polizei ist es gleichzeitig, die Demonstrierenden zu schützen! Dass hier je nach Art der Demo mit zweierlei Maß gemessen wird, ist ja offenbar nichts Neues.
zum Beitrag14.11.2025 , 11:46 Uhr
Die Diskussion dreht sich hier m.E. um einen falschen Punkt: Warum ist das Erschleichen von Fahrdienstleistungen denn überhaupt eine *Straftat* und nicht eine Ordnungswidrigkeit? Falsch parken ist bspw. nur eine Ordnungswidrigkeit. Aber um ein Auto falsch parken zu können, muss man natürlich erst mal nicht arm sein...
Wie geht man in diesen Fällen vor, wenn Menschen nicht zahlen? Dann kommt eben ein:e Gerichtsvollzieher:in. Im schlimmsten Fall gibt es zwar auch hier die Erzwingungshaft, aber auch nur, wenn keine Zahlungsunfähigkeit nachgewiesen worden ist. Und der große Unterschied ist vor allem, dass die Menschen danach nicht vorbestraft sind!
Darüber hinaus gibt es bei einer Ordnungswidrigkeit laut § 95 OWiG den Umstand der "Voraussichtlich endgültigen Zahlungsunfähigkeit" - wenn wirklich und tatsächlich nichts zu holen ist, wird das Verfahren eben eingestellt.
Was bringt es denn uns als Gesellschaft, die Ärmsten der Armen stattdessen auch noch in den Knast zu stecken? Wer zahlen kann, soll zahlen, klar, aber § 265a betrifft eben unverhältnismäßig häufig Menschen, die nichts haben. Wäre Schwarzfahren eine Ordnungswidrigkeit, können die mit Geld immer noch belangt werden.
zum Beitrag15.02.2025 , 14:31 Uhr
Ich habe größten Respekt vor diesen mutigen Demonstrant:innen. Wir waren gestern mit unserer Familie auch auf der Straße, allerdings mit einer vierstelligen Zahl in einer Stadt, in der die Grünen Teil der Ratskoalition sind, und in der sich nach der Migrationsantrag-Abstimmung spontan eine ebenfalls vierstellige Zahl sich vor dem CDU-Büro versammelt hatte. Da fällt das Demonstrieren sehr viel leichter.
Beim Gedanken, meine Kinder mit auf eine Klima- oder Anti-Rechts-Demo in Freiberg oder Görlitz (wo wir viel Verwandtschaft haben) mitzunehmen, würde mir doch mulmig...
zum Beitrag15.05.2023 , 08:42 Uhr
Nun ja, dass das in der Sache aber ja auch jetzt schon häufig nicht so ist, sondern es beispielsweise bestimmte Produzent:innen gibt, die immer wieder mit den gleich Regisseur:innen, Casting-Agent:innen und damit dann auch einer großen Schnittmenge an bestimmten Schauspieler:innen arbeiten, lässt sich sowohl in Deutschland als auch im Ausland betrachten. Das setzt sich dann natürlich auch fort auf die Ebene desjenigen Personals, die nicht so prominent auftauchen (Kamera, Schnitt, Set, Kostüme etc.). Aber diese Leute sind eben nicht festangestellt, sondern kommen zu jedem Projekt neu dazu.
Bei einer Produktionsfirma ist es doch nicht abwegig, davon auszugehen, dass diese nicht nur einen Film macht, sondern vermutlich immer wieder welche. Warum sollten dann diejenigen, die den Film *tatsächlich machen* nicht langfristig angestellt sein? Bei einem Orchester oder einem Theater werden doch beispielsweise die Musiker:innen, Schauspieler:innen, Bühnen- und Tontechniker:innen etc. auch nicht für jede Produktion wieder neu angestellt.
zum Beitrag05.10.2021 , 20:09 Uhr
Die Argumentation, dass Polizist*innen zwangsläufig eher rechts als links seien müssten, weil sie eben auf Autorität und den Umgang mit Waffen stehen müssen, höre ich immer wieder, finde sie doch aber sehr unbefriedigend. Besonders zwei Aspekte stören mich daran: 1. Das würde ja bedeuten, dass es sozusagen normal wäre, dass man in einem eher "wertkonservativen" Spektrum ganz automatisch auch ein paar Rechtsextreme dabei hat. So fern mir der Wertkonservatismus persönlich ist, so überzeugt bin ich doch davon, dass Menschen, die den ehrlich vertreten, doch ganz klar eine andere Gruppe sind als die Idioten, die beispielsweise das Compact-Magazin anspricht. 2. Gerade bei Menschen, die eine so wichtige Aufgabe in der Exekutive übernehmen wie in der Polizei, müsste doch der Auswahlprozess ganz besonderen Wert darauf legen, dass diese Menschen ganz unabhängig von der konkreten politischen Haltung bedingungslos Rechtsstaatlichkeit und Demokratie vertreten. Das scheitert vermutlich daran, dass die Polizei sich den Luxus einer echten "Auswahl" unter den Bewerber*innen derzeit nicht wirklich leisten kann...
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