Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
22.09.2021 , 10:04 Uhr
Wahlrecht und Strafrecht haben nur leider mal so gar nichts miteinander zu tun. Strafmündigkeit beginnt bei 14, volle Strafmündigkeit liegt bei 21, Wählen geht ab 18. Laut Grundgesetz darf das Wahlrecht auch nicht an Bedingungen geknüpft werden.
Und was ist mit Erwachsenen, die ebenso vom Strafrecht geschützt werden (z.B. bei Taten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, oder 18-21-Jährige)? Verbieten wir denen dann auch das Wählen? Die Grenzen im Strafrecht sind ein Schutz, vor Wahlen muss aber niemand geschützt werden.
zum Beitrag