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24.08.2021 , 21:47 Uhr
Bei ca. 70 % aller Anzeigen ( die meisten zeigen gar nicht erst an) wegen sexueller Delikte (Belästigung, Nötigung, Vergewaltigung) werden die Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaften im Vorfeld eingestellt. (Personalmangel, zu geringe Aussicht auf eine Verurteilung wegen mangelnder Beweislage, Bagatellisierung, Gleichgültigkeit..). Im Zweifel eben stets für den Angeklagten. Im Grunde ein guter rechtsstaatlicher Ansatz, nur leider gibt es bei Sexualdelikten in der Regel nun mal keine Zeugen!!! Somit muss der Täter also nur schweigen oder leugnen. Das Opfer hat die undankbare Aufgabe nachzuweisen genug Gegenwehr betrieben zu haben und muss die Justiz überzeugen. Wie das gehen soll, interessiert nicht! Bei den übrig gebliebenen 30 % kommt es gerade mal bei ca. 3% zu einer Verurteilung, oftmals mit lächerlichen Geldstrafen. Also ca. 3 von 100 Anzeigen führen zu einer Verurteilung! Eine traurige Bilanz unseres Strafrechts. Neben der erfolgreichen Stategie zu schweigen oder zu leugnen, drehen viele "Täter" den Spieß zusätzlich gerne um und inszenieren sich selbst als Opfer, besonders wenn sie Personen sind die in der Öffentlichkeit stehen, da es ja um ihren Ruf geht. Natürlich weiß man nie genau, wer nun Recht hat. Aber eins kann man mit Sicherheit sagen, es ist kein Spaß so eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten und sich so einem Ermittlungsverfahren als betroffener Mensch zu stellen. Deshalb lassen es ja auch so viele. Laut polizeilicher Statistik handelt es sich wohl nur bei ca. 5% um Falschanschuldigungen, was allerdings zur Folge hat, dass man 95 % in der Regel erstmal nicht glaubt! All jene, die mutige Menschen (zumeist Frauen) mit Hass und Häme überhäufen, sollten sich vielleicht mal vor Augen führen, was es bedeutet mit Traumafolgestörungen durchs Leben gehen zu müssen. Statt "Nein heißt Nein", plädiere ich für ein Gesetz "Ja heißt Ja" als Rechtsgrundlage. So könnten die Ermittlungsverfahren im Vorfeld nicht so leichtfertig eingestellt werden.
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