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17.08.2021 , 16:45 Uhr
Für Emma: Ein Kind unverzüglich nach seiner Geburt zu registrieren, ist eine Staatenverpflichtung aus Art. 7 Abs. 1 UN-Kinderrechtskonvention.Mehr Infos beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention Keine Papiere – keine Geburtsurkunde?
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