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12.09.2021 , 13:30 Uhr
Offensichtlich zählt nur noch das Auftreten der Protagonisten. Anders ist es nicht zu erklären, dass die Versäumnisse und Schwächen von Scholz sich kaum auswirken. In einer Studie von 2005 über das politische Wahlverhalten kommt man zum Ergebnis, dass rationale Überlegungen bei der Wahl nur eine untergeordnete Rolle spielen. Dass u. a. der Gesichtsausdruck, die Pose Kompetenz signalisiert, spielt eine größerer Rolle. Das Erscheinungsbild der Kandidaten ist wichtiger als die Inhalte. Ein ungeschicktes Lachen zum falschen Zeitpunkt ist schädlicher als ein Versagen im aktuellen Amt. Da muss sogar die unabhängige Justiz die Böse sein, die Schuld an den Flecken auf der weißen Weste hat. Die staatstragende ernste Miene darf sich keinesfalls verziehen. Wie naiv sind wir geworden oder für wie naiv hält man uns. Vielleicht zu recht.
zum Beitrag07.07.2021 , 16:01 Uhr
Das Ziel des Strafvollzuges ist die Resozialisierung. Dies setzt im Rahmen der Möglichkeiten voraus, dass ein Inhaftierter Zugang zu den Medien hat, will man nicht gerade bei Gefangenen mit längeren Strafen vermeiden, dass sie lebensfremd werden. Einige Kommentatoren sehen den Sinn des Strafvollzuges offenbar darin, den Gefangenen möglichst viel Härten aufzuerlegen. Offenbar möchte man, dass die Häftlinge verbittert die Anstalt verlassen. Wenn man bereit ist, den Artikel genau zu lesen, versteht man, warum auch in einer JVA Internetzugänge bestehen vorhanden sein sollten. Nicht jeder Leser hat sich wohl die Mühe gemacht und ausgehend von seiner Hardliner Einstellung zügig einen Kommentar gepostet. Wer sich im Strafvollzug ein wenig auskennt, weiß im übrigen, dass es sich bei einer Haft durchaus um eine Strafe handelt. Beispielhaft sei genannt, dass die Gefangenen ihre Kontaktpersonen im Regelfall maximal 2 Stunden monatlich im Rahmen von Besuchen sehen können und - insbesondere wenn sie keine Arbeit haben - einen Großteil des Tages in einer 10 m² großen Zelle verbringen müssen. Ein Strafvollzug, der das Resozialisierungsziel missachtet und ausschließlich den Strafzweck sieht, führt dazu, dass nach der Entlassung die Rückfallquote ehr höher ist. Vorbereitete und menschlich behandelte Inhaftierte werden weniger straffällig. Dies genau dient Opferschutz, nicht das Wegsperren. Spätestens am Entlassungstag kommt die Stunde Wahrheit. Sicher steht und fällt der Erfolg des Strafvollzuges nicht mit dem Zugang zum Internet. Die Diskussion zeigt aber, welch negative Einstellung gegenüber dem Strafvollzug und den Inhaftierten besteht. Am liebsten würden manche wohl die Fernsehgeräte aus den Hafträumen verbannen, in der Annahme dieses Geräts gehöre zum Lebensglück und müsse allein deshalb Inhaftierten entzogen werden. Denn Strafvollzug sei ja Kuschelvollzug und nicht hart genug. Woher nehmen diese Kritiker nur ihr Wissen oder - besser gesagt - ihre Vorurteile?
zum Beitrag07.07.2021 , 14:09 Uhr
Das gesetzliche Ziel des Strafvollzugs ist die Resozialisierung. Dazu gehört nicht die Vorenthaltung der Normalität.
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