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meine Kommentare
23.01.2021 , 18:43 Uhr
Das stimmt nicht. Können Sie in den FAQ des bayerischen Staatsministerium für Gesundheit nachlesen.
zum Beitrag28.11.2014 , 08:47 Uhr
Die Einstichstelle(n) wäre(n) aber sehr wohl nachweisbar. Und wenn der Verdacht besteht, dass es nicht mit rechten Dingen zugegangen ist, haben die Rechtsmediziner sicher sehr genau nach solchen gesucht.
zum Beitrag24.08.2014 , 11:49 Uhr
Als jemand, der in Meßstedten seine Grundausbildung genossen hat, kann ich Ihnen versichern, dass man absolut nichts vom Truppenübungsplatz wahrnimmt.
zum Beitrag16.07.2014 , 20:20 Uhr
Wenn einem so ein Film die heutigen Kino-Eintrittspreise wert ist, warum nicht?
zum Beitrag16.07.2014 , 20:16 Uhr
Vermutlich weil das teurer und aufwändiger wäre, und zudem kaum ein Beamter dieses Risiko auf sich nehmen wollen würde?
Außerdem wäre das Ursprungsproblem, wie man beispielsweise mit Szenestraftaten umgeht (z.B. als Aufnahmeritual) immer noch vorhanden, bzw. sogar noch schwerwiegender: soll man den bis dahin rechtstreuen Beamten zum Straftäter werden lassen?
zum Beitrag