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11.06.2021 , 12:15 Uhr
EMail aus dem bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten:
Auch für die Staatsregierung ist der Insektenschutz von großer Bedeutung. Bayern ist hier mit dem Versöhnungsgesetz zum Volksbegehren schon einen guten Schritt vorausmarschiert. Die Pflanzenschutz-AnwendungVO wurde nicht, wie von Ihnen vermutet, abgelehnt, sondern es wurden die Beratungen noch einmal vertagt. Der Hintergrund ist folgender: Die Pflanzenschutz-AnwendungsVO ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutz des Bundes (API). Der andere Teil ist die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Es war immer Konsens, dass beide Teile zusammen verabschiedet werden sollen.
Die Beratungen zur Änderung des BNatSchG im Bundestag konnten wegen anhaltendem Diskussionsbedarf noch nicht abgeschlossen werden. Strittig ist hier vor allem eine Entschädigung für Einschränkungen bei der Pflanzenschutz-Anwendung und die Finanzierung dafür. Wäre die Pflanzenschutz-AnwendungsVO bereits am 28.5. durch die Bundesratsbehandlung beschlossen worden, gäbe es keine Möglichkeit mehr, auf eventuelle Änderungen im BNatSchG, die durch den Bundestag beschlossen werden könnten und ggf. auch die Pflanzenschutz-AnwendungsVO betreffen, zu reagieren. Im Grundsatz ist die Pflanzenschutz-AnwendungsVO aber verhandelt und wird auch von Bayern mitgetragen. Die Vertagung hat also verfahrenstechnische Gründe.
Die Chancen auf eine Zustimmung des Bundesrats am 25. Juni zum Gesamtpaket stehen gut.
Am Ende des Monats wissen wir mehr. Imkergrüße
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