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21.05.2021 , 13:39 Uhr
"Ich warne vor einem Generalverdacht." Dieses Vokabular wird besonders gerne von den Polizeigewerkschaften benutzt. Noch dazu im ersten Satz. Vll. sind die was für Sie.
zum Beitrag21.05.2021 , 13:32 Uhr
Danke für diesen Beitrag. Normalität trifft das eher.
zum Beitrag21.05.2021 , 12:32 Uhr
Was in Deutschland eine Beleidigung darstellt entscheiden nicht Polizisten. Schon gar nicht die Prügelknaben um die es in diesem Artikel geht. Dazu das BVerfG (NJW 2016, 2643) „die allgemein formulierte Äußerung im konkreten Fall auf eine hinreichend überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht.“. Fachliteratur dazu: "da bei dem bloßen Zeigen des Kürzels ACAB kein Bezug zu einer abgrenzbaren Zahl von Mitgliedern der Polizei hergestellt wird und es somit an einer personalisierenden Adressierung der Parole fehlt, begründet dies keine Strafbarkeit. Es genügt auch nicht, dass die Polizeikräfte, welche das ACAB wahrnehmen, eine Teilgruppe aller Polizistinnen und Polizisten bilden. Dies gilt selbst dann, wenn die den Schriftzug zeigende Person weiß, dass Polizisten am Ort der Kundgabe sein und diesen auch wahrnehmen werden."
Abschließend sollten doch genau ihre angeführten jungen Polizisten, die vermutlich an anderen Stellen so Stolz auf den angeblichen Rechtsstaat sind, diesen Respektieren und die schwarzen Schaafe (prügelnde Bestrafungskomandos) bekämpfen.
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