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18.03.2021 , 14:03 Uhr
Der Artikel berichtet leider sehr verkürzt. Das Gutachten hatte nur einen sehr eingeschränkten Untersuchungsauftrag. Ganz freigesprochen hat es Wölki nicht.
-Es wurden nur Akten untersucht, die zugänglich waren. Es fanden keine investigativen Untersuchungen statt, die noch nicht bekannte Fälle hätten aufdecken können. - Der Untersuchungszeitraum endete 2018. - Es wurden folgerichtig nur die zu diesem Zeitpunkten gültigen Vorschriften aus dem (Kirchen-)Recht angewandt.
Es gibt also zum einen wohl noch weitere unbekannte Fälle, die hier gar nicht Gegenstand. Zum anderen wären die damaligen Verhaltensweisen heute wohl nicht mehr in Ordnung.
Und was hat es mit abwälzen zu tun, wenn Dinge zu einem Zeitpunkt passiert sind, wo Wölki noch gar nicht im Amt war?
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