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09.12.2024 , 21:49 Uhr
Danke, für diesen Kommentar. Was Söder, Spahn und andere da abziehen, ist einfach nur schäbig.
zum Beitrag26.09.2024 , 09:45 Uhr
Ein radikalerer Ansatz ist das Privileg der Jugend und die Frustration insofern verständlich. Bleibt zu hoffen, dass hier nicht engagierte junge Menschen, die das politische Herz am richtigen Fleck haben, auf Sicht für die politische Arbeit verloren gehen. Denn eine immer weiter verzweigte Spaltung im -im weitesten Sinne- linken Lager kann und wird nicht der Weg sein. Die nächste Frustration ob der Erfolglosigkeit des neuen Projekts scheint vorprogrammiert. Das wäre wirklich schade - sage ich als Nicht-Grüner - denn wir brauchen Menschen, die sich (auch) in Parteien für eine gerechtere Gesellschaft engagieren.
zum Beitrag13.09.2024 , 10:16 Uhr
Zwischen "Recht ändrn" und "Recht brechen" gibt es aber einen himmelweiten Unterschied. Die Bindung der vollziehenden gewalt an recht und Gesetz gehört zum Kernbestand des GG (unterliegt der sog. Ewigkeitsklausel), weil sie das Fundament des Rechtsstaats ist. Einen Maßnahmenstaat, der auf das Recht scheißt, sollten Sie sich nicht herbeiwünschen. Die nächste Maßnahme könnte nämlich, eh man sich versieht, Sie betreffen.
zum Beitrag21.03.2024 , 09:17 Uhr
Wäre es wünschenswert, dass die Ukraine am Ende des Krieges wieder in den Grenzen von 2013 hergestellt wäre? Ja. Wäre es gerecht? Ja. Wäre es berechtigt, Putin in Den Haag zu sehen? Ja. Wäre es gerecht, wenn Russland Reperationen an die Ukraine zahlen müsste? Ja. Über diese Fragen besteht - swoeit ich das sehe - weitgehende Einigkeit auch zwischen denjenigen, die sich hier oder öffentlich streiten. Die Frage, die es zu beantworten gilt ist aber: Ist das wünschenswerte auch realistisch? Die Erfolge der Ukraine zu Kriegsbeginn und vor allem im weiteren verlauf des Jahres 22 hatten einigen die Hoffnung gegeben, es könnte gelingen. Das völlige Scheitern der ukrainische Offensive im Jahr 2023 hat leider gezeigt, dass ein Durchbruch gegen vorbereitete Stellungen der Russen nichtmal im Ansatz gelingt. Was folgt daraus? Der gegenwärtige russische Angriff muss gestoppt werden. Dafür braucht es neben ukranischen Soldaten, schnell Waffen und Munition. Die zeit drängt und es wird schwierig genug, dass zu erreichen. Ziel wäre es, auch Russland zu zeigen, dass es nicht weiter vorankommt.Dann aber, so schmerzhaft und ungerecht es auch ist, wäre ein Waffenstillstand und ein Verhandlungsfrieden einem jahrelangen Stellungskrieg vorzuziehen.
zum Beitrag18.08.2023 , 09:08 Uhr
Die letzte Aussage im Artikel ist so nicht richtig. In § 32 Abs. 2 AufenthG ist ausdrücklich geregelt, dass für ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht von den 3 Jahre Ehe abzusehen ist, wenn die Frau sich wegen häuslicher Gewalt vorher trennt (Festhalten an der Ehe unzumutbar). Finde es wichtig, dass betroffene Frauen auf diesen Weg hingewiesen werden!
zum Beitrag07.07.2023 , 10:29 Uhr
Bin gespannt auf die Begründung. Bisher ein Beschlusstenor, der mehr Fragen aufwirft, als Antworten gibt. Bei der kurzfristig (von Fr auf Montag) vorgelegten geänderten fassung handelte es sich ja um einen Änderungsantrag der Koaltionsfraktionen , also aus dem Parlaments selbst. Änderungsanträge sind nach der Geschäftsordnung des Bundestags noch bis zum Ende der Beratungen zulässig und können auch von einzelnen Abgeordneten eingebracht werden. Will das BVerfG jetzt entscheiden, dass für jeden beliebigen Änderungsantrag eine zusätzliche 14 Tages-Frist eingeräumt werden muss? Dann werden umstrittende Gesetzesvorhaben wohl nie mehr verabschiedet, denn ein - gern auch langer - Änderungsantrag ist schnell geschrieben, um die Abstimmung zu verhindern.
zum Beitrag09.06.2023 , 09:59 Uhr
Danke, Christian Jakob, für diesen informativen Beitrag, der die wesentlichen Inhalte des Beschlusses darlegt und erläuert - und dabei über die Pressestatements der Mitgliedsstaaten weit hinausgeht. Da könnten sich andere Medien, inkl. der sog. Leitmedien, gern mal eine Scheibe von abschneiden!
zum Beitrag01.07.2022 , 11:08 Uhr
"Gewalt passiert unabhängig vom Geschlecht" ist offenkundiger Unsinn. Ein Blick in die Polizeiliche Kriminalstatistik 2021 und in eigentlich sämtliche Statistiken in diesem Bereich zeigt das. Verhältnis der Tatverdächtigen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 7,6:1, Mord 7,1:1, Totschlag 7,4:1, Gefährliche und schwere Körperverletzung 4,5:1. Die Liste ließe sich fortsetzen. Bei allen Schwächen der PKS, die mir bewusst sind, zeigen alle verfügbaren Statistiken das selbe Bild: Gewalt wird weit überproportional von Männern verübt. Das zu leugnen, heißt die Augen vor der Realität zu verschließen, weil sie gerade irgendwie nicht ins eigene Bild passt.
zum Beitrag13.04.2022 , 18:26 Uhr
Carl Schmitt gelesen - gratuliere ... oder besser mein Beileid. Was der Schmitt´sche Ausnahmezustand aber mit der Regierung Scholz zu tun haben soll, bleibt schleierhaft. Wo genau meint der Autor denn das Anti- und Undemokratische gefunden zu haben? Man muss kein Antidemokrat sein, um ein umgehendes Gasembargo für falsch zu halten - wie übrigens, laut Umfragen, die Mehrheit der Bundesbürger*innen, dem ja angeblich von Antidemokraten bedrohten Souverän. Nicht alles, was man (bzw. der Autor) für falsch hält, ist gleich Schmitt´sche Gewaltlehre. Manchmal schaudert es einen schon ein bisschen, welche Überzeichnungen, Verächtlichmachungen etc. gerade so herausgeholt werden, nur weil man in dieser gefährlichen und schwierigen Situation zu anderen Schlüssen kommt.
zum Beitrag17.02.2022 , 12:06 Uhr
Dann lesen Sie sich mal die Abschlusserklärung der NATO von 2008 (Bukarest) durch. Zitat: "Die NATO begrüßt die euro-atlantischen Bestrebungen der Ukraine und Georgiens, die dem Bündnis beitreten wollen. Wir kamen heute überein, dass diese Länder NATO-Mitglieder werden." (Randnummer 23) Seit 2018 hat die Ukraine außerdem den offiziellen Statuts eines NATO-Beitrittkandidaten. Auf dem NATO-Gipfel in Brüssel 2018 wurden die Beschlüsse von Bukarest nochmal bekräftigt (Rn. 66 der Abschlusserklärung 2018). Soweit die offizielle Beschlusslage der NATO zur Ukraine. Deshalb halte ich eine Aufnahme der Ukraine trotzdem weiter für unrealistisch und bin sehr froh, dass D und F damals weitergehende Beschlüsse verhindert haben, aber so zu tun, als sei dies eine völlig abwegige Idee, die allein der russichen Fantasie entsprungen ist, ist nun wirklich ein sehr selektive Sicht der Dinge.
zum Beitrag25.05.2018 , 08:58 Uhr
Prozesskostenhilfe erhält man nur, wenn die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__114.html
Für die Dobrindtschen Industrieprodukte des angeblichen massenhaften Missbrauchs also nicht - da können Sie ganz beruhigt sein.
zum Beitrag15.11.2017 , 08:38 Uhr
Nun werden auch schon in der taz sämtliche geflohenen Syrer pauschal als "Wellnessflüchtlinge" oder - schlimmer - als "falsche" Flüchtlinge diffamiert. Dieser Artikel wird es in interessierten Kreisen sicher schnell auf Kronzeugenniveau bringen...
zum Beitrag06.12.2016 , 23:41 Uhr
Da haben Sie tatsächlich Recht. Bleibt mir nur, mich dafür zu entschuldigen. .
zum Beitrag06.12.2016 , 14:28 Uhr
Liebe Frau Schipkowski,[...] es gehört schon ein ziemliches Ausmaß an selektiver Wahrnehmung dazu, in der "Flüchtlingsabwehr" das Haupthandlungsfeld der OSZE zu sehen. Da sollte man vielleicht eher gegen jeden EU-Gipfel demonstrieren, wenn man meint, dass man das müsste. jedenfalls wäre man dort thematisch an der richtigen Adresse. Und zu ihrem Hochhausbeispiel: Entgegen ihrer Darstellung sind alle Bewohner des Hochhauses Europa eingeladen. Sie fänden das aber nach Ihrer Argumentation dennoch illegitim, sich in einem Hochhaus zu treffen, weil nicht die ganze Straße bzw. die ganze Stadt eingeladen ist.....
Gekürzt. Bitte bleiben Sie sachlich. Danke, die Redaktion
zum Beitrag04.11.2016 , 15:51 Uhr
Zwei inhaltliche Anmerkungen: Wer eine Aufenthaltsgestattung besitzt und sich, wie oben dargestellt, seit drei Jahren in D aufhält, darf sehr wohl arbeiten. Geprüft wird lediglich, ob die Arbeitsbedingungen ortsüblich sind. Diese Prüfung erfolgt, um Lohndumping zu verhindern. Die sog. Vorrangprüfung findet in weiten Teilen der Republik bereits nach drei Monaten, in jedem Fall aber nach 15 Monaten nicht mehr statt.
Und: Jedenfalls in Lohmar kann von "Lagern" wohl keine Rede sein. Lohmar beherbergte im September 2016 360 Geflüchtete, die laut Website der Stadt dezentral untergebracht werden.
zum Beitrag29.04.2016 , 12:40 Uhr
Hat irgendjemandmand die sogenannten Ergebnisse mal einer Plausibilitätskontrolle unterzogen? R-Pf soll das 30 fache für den Ganztag pro Klasse ausgeben, wie Sachsen? Wer das ungeprüft übernimmt, muss schon sehr viel Vertrauen in die Bertelsmannstiftung haben....
zum Beitrag21.04.2016 , 08:36 Uhr
Na, dann reicht ganz sicher ein Brief der betreffenden Kommunen an die FHH und man wird sich zügig einig. Nur komisch, dass es solche Briefe noch nicht gab, ne? Nach langen Verhandlungen ist es nun gelungen, dass SH der FHH 1500 Plätze für die Erstaufnahme zur Verfügung stellt. Die Erstaufnahme ist aber auf maximal 6 Monate begrenzt. Danach müssen die Menschen in Folgeunterkünfte (im Gesetz "Gemeinschaftsunterkünfte") ziehen. Der Björnsonweg ist eine Gemeinschaftsunterkunft. In HH befinden sich schon jetzt mehrere tausend Menschen in der Erstaufnahme, die längst ausziehen dürften, weil es an Plätzen in Gemeinschaftsunterkünften extrem mangelt. Insofern kann von einer "überflüssigen Unterkunft" wirklich absolut keine Rede sein.
zum Beitrag15.12.2015 , 16:55 Uhr
Irgendwie tragisch, dass auch die taz sich in das allgemeine "Altparteien"-bashing einreiht und von der "Einheitspartei" schwadroniert, damit die parlamentarische Demokratie delegitimiert und zum "Abschuss" frei gibt. Ein bisschen mehr Differenzierungsvermögen als der Dresdener Montagsgesellschaft hatte ich mir eigentlich doch erhofft. Oder merkt in der Redaktion niemand, auf wessen Mühlen man mit solchen schnell daher gesagten, griffigen Formeln das Wasser leitet?
zum Beitrag21.07.2014 , 14:26 Uhr
14 Monate nach Beginn der Auseinandersetzung einen Artikel in der taz zu lesen, der so viele sachliche Fehler enthält....traurig.
1) Es ist keineswegs andernorts selbstverständlich, dass ein Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bis zum letztinstanzlichen Abschluss des Verfahrens aufschiebende Wirkung hat. Im Aufenthaltsgesetz steht vielmehr genau das Gegenteil (Widerspruch und Klage haben keine aufschiebende Wirkung, § 84). Gleiches gilt, wenn das Bundesamt entscheidet, dass im Rahmen des Dublin-Systems in einen anderen Mitgliedsstaat abgeschoben werden soll. Die Hamburger Regelung verschafft den Antragstellern mithin viel mehr Zeit - etwa für eine erfolgreiche Integration.
2) Die italienischen Aufenthaltserlaubnisse verschaffen den Inhabern mitnichten unbeschränkte Freizügigkeit innerhalb der EU. Sie erlauben ihnen lediglich, sich drei Monate in anderen EU-Staaten als Touristen aufzuhalten. Mehr nicht.
3) Was mit "vom UNHCR anerkannt" gemeint sein soll, bleibt schleierhaft. Selbst wenn es sich samt und sonders um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handeln sollte - wofür bisher nichts spricht - ändert das rechtlich zunächst nichts an Punkt 2.
4) Welcher Art soll denn dieses ominöse "Bleiberecht ohne Registrierung" in Berlin sein, dass angeblich gewährt worden sein soll? Sofern es über die weitere Tolerierung eines papierlosen Aufenthalts hinausgeht, wäre eine konkrete Beschreibung dieser Lösung sehr interessant. Für genauere Aufklärung wären bestimmt viele Leserinnen und Leser dankbar!
5) Auf welcher Grundlage eine Arbeitserlaubnis ohne Aufenthaltserlaubnis erteilt werden könnte - und welchen Sinn das haben sollte, da das Aufenthaltsproblem ja dann fortbesteht - bleibt ebenfalls völlig offen.
zum Beitrag16.07.2014 , 17:29 Uhr
Wenn einem gar nichts mehr einfällt, kommt mal wieder die Nazikeule - na wenigstens arbeitet Ihr Hirn offenbar auf hochtouren!
Herr Panhoff hat das getan, was aus seiner Sicht notwendig war - und übernimmt dafür die Verantwortung. Was das mit Blockwartmentalität zu tun haben soll, müssen Sie mir mal erklären!
zum Beitrag05.07.2014 , 10:03 Uhr
Dann aber haben wir folgende Situation für den Innensenator und den BMI: Wenn der Innensenator eine 23er-AE erteilt, dann lädt er gleichsam alle kämpferischen, abgelehnten Asylsuchenden aus dem übrigen Bundesgebiet ein, es der Gruppe nachzutun und es ebenfalls durch Druck zu versuchen - da geht ja was. Wird er also nie tun, da auch Berliner Unterbringungsplätze endlich sind. Der BMI schließlich wird - aus Gründen der Bundeseinheitlichkeit - die Zustimmung in jedem Fall verweigern, da er weder faktisch erklären wird, dass D aus dem Dublin-System ausscheert, noch das Signal geben wird, dass man nach einem negativen Asylverfahren durch Druck dennoch ein Bleiberecht erlangen kann.
Beides liegt sonnenklar auf der Hand. Man darf das doof finden, aber es einfach zu ignorieren und so zu tun, als ob der 23er eine realistische Lösung ist, ist schlicht verantwortungslos und unerwachsen. Und zwar sowohl gegenüber den Flcühtlingen, denen Hoffnungen gemacht werden, als auch gegenüber den Sympathisanten und Unterstützern, die in eine Frontstellung und Hass gegenüber den staatlichen Institutionen getrieben werden. Auch wenn man noch so laut "23" brüllt und Henkel zur Hassfigur aufbaut - so einfach ist es nicht. Dass auch Frau Herrmann als Bezirksbürgermeisterin in diesen Chor einstimmt, ist beschämend. Sie weiß ganz genau, dass das nicht passieren wird. Falls nicht, soll sie mal mit Kretschmann und Kuhn telefonieren, ob die nicht in Stuttgart mit gutem Beispiel vorangehen wollen - dann kehrt vielleicht ein bisschen Realismus ein.
zum Beitrag05.07.2014 , 10:03 Uhr
Die Forderung nach der Anwendung des § 23 AufenthG ist m.E. vollkommen unrealistisch und führt deshalb in die Sackgasse. Aus folgenden Gründen: Sofern es gelingt, eine Gruppe zu definieren, stellt sich die Frage, wodurch die Gruppenmitglieder sich von anderen Flüchtlingen (ob nun in Berlin, Bayern, Stuttgart oder Bottrop) unterscheiden - außer durch die Tatsache, dass sie in Berlin für ein Bleiberecht demonstrieren, was ich in keiner Weise abwerten will, nur um Missverständnissen vorzubeugen.
Vermutlich durch nichts wirklich substantielles.
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