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03.07.2014 , 15:30 Uhr
Es geht ja nicht nur um die Zeitungszusteller. Auch viele private Briefzusteller bekommen keine Mindestlohn, denn diese sind wie die Zeitungszusteller von den Verlagen in Zustellvertriebsgesellschaften ausgelagert. Die privaten Postdienstleister, wie zB. Madsack, profitieren also doppelt von der Ausnahmeregelung. Das freut auch die SPD und die DDVG.
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