Profil-Einstellungen
Login Kommune
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
06.11.2020 , 13:08 Uhr
Richtig. Mit der Erleichterung für AÜG-Firmen, sofern sie einem Tarifvertrag folgen, wurde dieses ganze AÜG-Gesetz unterhölt. Heute wunden wir uns, das diese AÜG-Mitarbeiter die sonderbarsten Verträge habe. Dabei ist es doch ganz einfach. Das Gesetz schreibt vor, dass hier nach einem Tarifvertrag entlohnt werden soll. Dieses vereinbaren beide Firmen auch! Nur allein der Arbeitnehmer erhält hier einen Vertrag indem die Klausel auftaucht, dass die Verleihfirma, auf Grund der Firmengröße, nicht zur tariflichen Zahlung, verpflichtet ist. Mit 2012 hat man durch die Branchenzusatztarife diese Praxis nun auch noch ausserhalb des Arbeitsrecht verlagert, wodurch nun eine tarifliche Schlichtungsstelle. Hier wird nun für die Firmen folgenfrei "ausgehandelt", welche Verfehlungen nun durch die Firmen begangen worden sein sollten. Es gibt dafür keine beschlossenen Sanktionen!
zum Beitrag