Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
13.10.2020 , 08:45 Uhr
Das Grundrecht auf Eigentum ist in Artikel 14 des Grundgesetzes festgeschrieben und damit sehr hochrangig. Ein "Recht auf Wohnen", auf das sich hier so gern berufen wird, gibt es im GG hingegen nicht. Artikel 13 GG garantiert, mit Einschränkungen, die Unverletzlichkeit der Wohnung. Hierbei trifft die Definition "Wohnung" aber leider nicht auf diesen Fall zu. Die Unverletzlichkeit der Wohnung gilt nur für Träger dieses spezifischen Grundrechte. Und das sind per Definition nur Eigentümer, Mieter und deren Angehörige... Keine Hausbesetzer.
zum Beitrag