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01.06.2014 , 13:24 Uhr
Zur Frage von "Traumatänzer": Man muss sich ins Wählerregister eintragen lassen. Eine der Voraussetzungen, dass man überhaupt akzeptiert wird, ist, dass man nicht auch in einem anderen EU Land eingetragen ist. Das steht auch unmissverständlich auf den Antragsformularen und dafür unterschreibt man auch. Es ist pro Person nur eine Stimme erlaubt.
zum Beitrag31.05.2014 , 19:04 Uhr
Mehrfach Abstimmen ist überhaupt nicht erlaubt, jeder muss sich eindeutig entscheiden, ob er im Herkunftsland oder im Wohnland seine Stimme abgeben will. Die Register werden durchaus abgeglichen, wie ich aus Erfahrung weiß. Aber diese Checks sind offenbar noch nicht in der ganzen EU hundertprozentig wasserdicht gemacht worden, daher solche eher seltenen Ausnahmefällen. Die ganze Aufregung ist vollkommen überflüssig. Aber vielleicht möchten manche Leute sich lieber politisch genehm aufregen als sich nach der wirlichen Gesetzeslage zu informieren.
zum Beitrag