Profil-Einstellungen
Hier könnten Ihre Kommentare stehen
Herzlich willkommen.
Auch Sie haben eine Stimme und auch die soll gehört und gelesen werden.
Hier werden alle Kommentare gesammelt, die Sie verfassen. Außerdem können Sie Kontaktmöglichkeiten hinterlegen und sich präsentieren.
Wir freuen uns, wenn Sie die taz.kommune mit Ihren klugen Gedanken bereichern.
Viel Freude beim Lesen & Schreiben.
meine Kommentare
07.08.2020 , 10:50 Uhr
Das ist nicht ganz korrekt. Wenn die hier geborenen Eltern erst später die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, gelten ihre Kinder (= die Enkel*innen der eigentlich Eingewanderten) noch als "mit Migrationshintergrund". Bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2000 war es die Regel, dass auch hier geborene Kinder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und sich erst später einbürgern ließen - das ist ein großer Teil der Eltern derjenigen, die heute Anfang 20 sind.
zum Beitrag