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07.08.2020 , 10:50 Uhr
Das ist nicht ganz korrekt. Wenn die hier geborenen Eltern erst später die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben, gelten ihre Kinder (= die Enkel*innen der eigentlich Eingewanderten) noch als "mit Migrationshintergrund". Bis zur Reform des Staatsangehörigkeitsrechts 2000 war es die Regel, dass auch hier geborene Kinder nicht die deutsche Staatsangehörigkeit hatten und sich erst später einbürgern ließen - das ist ein großer Teil der Eltern derjenigen, die heute Anfang 20 sind.
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