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23.07.2020 , 12:16 Uhr
Die taz hat völlig richtig gehandelt, indem sie komplett wertungsfrei über die Darstellung der Tat aus Sicht der Angeklagten berichtet. Die taz ist eine Zeitung und als solche zu unabhängiger und objektiver Berichterstattung verpflichtet und wäre vor allem dann "unkritisch" wenn sie ihre eigene Meinung (oder die ihrer Redakteure) publizieren würde. Urteile zu fällen (insbesondere hinsichtlich der Glaubwürdigkeit von Aussagen) ist Aufgabe des Gerichts und von niemandem sonst. Das Prinzip nennt sich Rechtsstaat.
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